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  3. Justiz: „Friedberger Käsedieb“ zu Bewährungsstrafe verurteilt

Justiz
25.04.2019

„Friedberger Käsedieb“ zu Bewährungsstrafe verurteilt

Der 87-Jährige wollte Käse für 4,55 Euro stehlen.

Ein 87-Jähriger hatte in Friedberg Käse gestohlen. Am Mittwoch stand er vor Gericht – nicht zum ersten Mal

Der „Friedberger Käsedieb“ erregte viel Mitleid. Im März war der 87-Jährige ertappt worden, als er in einem Friedberger Lebensmittelgeschäft Käse im Wert von 4,55 Euro stehlen wollte. Er habe unter Heißhunger gelitten, begründete er die Tat. Von der Grundsicherung könne er nicht leben: 200 Euro im Monat, die ihm letztlich frei zur Verfügung stünden, reichten nicht für das Nötigste, sagte der Rentner aus Gersthofen. Zuvor hatte sich in Bad Wörishofen Ähnliches ereignet: Dort war eine Rentnerin als „Oma Ingrid, die vor Hunger klaute“ deutschlandweit in die Schlagzeilen geraten.

Im Internet äußerten sich viele verständnisvoll zum Fall des Käsediebs: „Auf die Idee kommen in ein paar Jahren auch jede Menge Rentner, denen ihre hart erarbeitete Rente hinten und vorne nicht reicht“, schrieb etwa ein Nutzer. Die Arbeiterwohlfahrt Schwaben bot dem alten Mann ein tägliches Mittagessen an. Ein Augsburger Rechtsanwalt stellte sich als Rechtsbeistand zur Verfügung – kostenlos.

Nun begleitete er den Rentner als Verteidiger ins Amtsgericht Aichach. Vom Gericht hieß es, der Mann habe genug Geld bei sich getragen, um den Käse zu bezahlen. Auch andere Waren in dem Reformhaus habe er bezahlt, etwa Dinkelsamen. Auf die Frage des Richters, wieso er in einem teureren Geschäft einkaufe, sagte er: „Die Qualität brauche ich für meine Vitalität.“

Der 87-Jährige hatte im selben Laden schon vor zwei Jahren gestohlen. Er ist mehrfach verurteilt worden und stand zum Tatzeitpunkt unter Bewährung. Sein Verteidiger sprach sich für eine Geldstrafe aus, der Staatsanwalt forderte drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er äußerte Zweifel daran, dass der Mann aus Not gestohlen habe, weil Käse nicht satt mache. Der Richter folgte der Forderung des Staatsanwalts und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten. Doch würde er wieder stehlen, müsse er ins Gefängnis, mahnte er. (mit kru, tril, stö)

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