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  3. Ingolstadt: Fünf Jahre Haft für nackten Einbrecher, der Frau in Badewanne überfiel

Ingolstadt
28.06.2017

Fünf Jahre Haft für nackten Einbrecher, der Frau in Badewanne überfiel

Das Landgericht Ingolstadt hat den „Badewannen-Einbrecher“ zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Berauscht und nackt fiel ein Einbrecher über eine Ingolstädterin in der Badewanne her.  Für das Landgericht in Ingolstadt war klar, was er dort wollte.

Der nackte Einbrecher, der vergangenen Sommer über eine Ingolstädterin in ihrer Badewanne hergefallen war, ist am Landgericht Ingolstadt zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Die 5. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Thomas Denz sprach den 32-Jährigen unter anderem wegen versuchter sexueller Nötigung schuldig. Nach Überzeugung des Gerichts habe er Sex von der Frau gewollt. Als Vergewaltigungsversuch, juristisch ein Unterschied, sei seine Tat nicht zu bewerten.

Der Angeklagte war massiv vorbestraft

Darauf hatte Staatsanwältin Sandra Krist plädiert und achteinhalb Jahre gefordert. Der Angeklagte hatte zwar gestanden, sexuelle Absichten allerdings bestritten. Seine Verteidigerin, Marion Reisenhofer, hatte betont, dass es für die Absicht ihres Mandanten, Sex zu erzwingen, keine objektiven Hinweise gebe. Sie kündigte Revision an. Ihr Mandant ist massiv vorbestraft. Fast die Hälfte seines Lebens war er nicht in Freiheit. Einbrüche, Drogengeschichten, Raub, Körperverletzung. Allerdings ist er bisher nie wegen eines Sexualdelikts verurteilt worden.

Zu dem Vorfall in Ingolstadt war es gekommen, als er gerade wieder auf freiem Fuß war. Die Tage habe er mit Alkohol und Drogen verbracht. Berauscht, so seine Aussage, beginne er in Häuser einzubrechen. So auch diesmal. Dass die 27-Jährige dort in ihrer Badewanne lag, will er nicht bemerkt haben. Er sei in Panik geraten, als er sie sah. Er habe gewollt, dass sie still sei, damit er nicht wieder ins Gefängnis müsse. Er habe sie gewürgt, geschlagen und aus der Wanne gezerrt. Sex aber habe er nicht gewollt. Entkleidet sei er gewesen, weil er sich vorher in der Wohnung erleichtert und danach eine Dusche gesucht habe.

Sie erwartete ihren Freund, dann kam ein nackter Einbrecher

Sie hatte sich – unter Todesangst – heftig gewehrt und konnte sich retten. Ihre Verletzungen seien verheilt, das Trauma aber geblieben. Sie hatte an dem Abend in der Wanne gelegen, eine Serie geschaut und erwartet, dass ihr Freund gleich heimkomme. Stattdessen öffnete ein nackter Fremder die Badtür.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Richter Denz machte dem 32-Jährigen aber unmissverständlich klar: Sollte wieder etwas sein, drohe Sicherungsverwahrung.

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