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Fürth
21.03.2014

Juwelier muss Überfall-Video auf Facebook löschen: Täter nicht gefragt

Ein Juwelier hat das Video eines Überfalls auf sein Geschäft auf seine Facebookseite gestellt. Das wurde ihm jetzt untersagt. Symbolbild
Foto: dpa

Nach einem Überfall auf sein Geschäft hat ein Juwelier das Video der Tat auf seiner Facebookseite gepostet. Ihm wurde das nun verboten. Es geht um die Zustimmung der Täter.

Bayerische Datenschützer haben einem Fürther Juwelier untersagt, ein Überwachungsvideo von einem Überfall auf seinen Laden auf seine Facebook-Seite zu stellen. Die Behörde sieht darin "einen Akt der Selbstjustiz, die in einem Rechtsstaat grundsätzlich nicht zulässig ist", wie das Landesamt am Freitag mitteilte.

Auch Straftäter haben einen Anspruch auf Selbstbestimmung

Schließlich hätten auch Straftäter einen Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung. Solche Bilder oder Videoaufnahmen dürften daher nicht ohne Zustimmung der Täter ins Internet gestellt werden. In dieses Grundrecht könne nur die Polizei eingreifen, indem sie Bilder per Gerichtsbeschluss veröffentliche, wie dies in dem aktuellen Verfahren auch geschehen sei.

Der Juwelier habe den Rat der Datenschützer angenommen und inzwischen die Bilder und das Video von seiner Seite gelöscht, berichtete das in Ansbach sitzende Landesamt. Der Schmuckladen war in der vergangenen Woche von zwei unbekannten, unmaskierten Tätern überfallen worden. Sie hatten dabei wertvolle Uhren im Gesamtwert von rund 200 000 Euro erbeutet. In der Hoffnung auf Hinweise aus der Bevölkerung hatte der Geschäftsmann das Überwachungsvideo seines Geschäfts später auf seine Facebook-Seite gestellt. dpa/AZ

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