Fußfessel-Prozess: Rückfälliger Sexualstraftäter muss in Haft
Urteil im Fußfessel-Prozess: Das Münchner Landgericht hat den rückfälligen Sexualstraftäter wegen Kindesmissbrauchs zu drei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt.
Im sogenannten Fußfessel-Prozess hat das Münchner Landgericht am Montag einen rückfälligen Sexualstraftäter wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Außerdem muss der Mann wieder in Sicherungsverwahrung.
Der 42 Jahre alte Angeklagte war bayernweit der erste Täter, der 2012 aus der Sicherungsverwahrung in elektronischen Fußfesseln entlassen worden war. Er hat nur drei Monate danach ein siebenjähriges Mädchen missbraucht. (dpa/lby/AZ)
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