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G7 2015
05.05.2015

Jetzt ist es amtlich: Großräumiges Demoverbot für G7-Gipfel

Das Schloss Elmau bei Garmisch: Wenn der G7-Gipfel dort stattfindet, darf ein großräumiger Bereich um den Veranstaltungsort nicht betreten werden.
Foto: Ulrich Wagner

Das Landratsamt rechnet mit Demonstrationen und gewalttätigen Ausschreitungen während des G7-Gipfels auf Schloss Elmau. Deshalb wird nun ein Sicherheitsbereich eingerichtet.

Jetzt ist es amtlich: Beim G7-Gipfel auf Schloss Elmau Anfang Juni gibt es einen großräumigen Sicherheitsbereich, der nicht betreten werden darf. Das Verbot tritt bereits am 30. Mai in Kraft - gut eine Woche vor dem Treffen. Es endet am Tag nach dem Gipfel (9. Juni), wie das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen am Dienstag mitteilte. Demonstranten ist damit der Zutritt zum Veranstaltungsort in weitem Umkreis untersagt.

Das Treffen der Staats- und Regierungschefs der sieben führenden westlichen Industrienationen findet am 7. und 8. Juni auf Schloss Elmau in der Gemeinde Krün statt. Der Sicherheitsbereich entlang der Zufahrtsstraße zum Gipfelort ist nach einem der Allgemeinverfügung beigelegten Plan etwa acht Kilometer lang und zwischen einem und gut drei Kilometern breit. Er beginnt im Krüner Ortsteil Klais eher schmal und weitet sich dann unmittelbar um Schloss Elmau erheblich. Teils wird er mit einem Steinschlagzaun begrenzt.

G7 2015: Landratsamt spricht von "erhöhter Gefährdungslage"

Das Landratsamt begründet das Betretungsverbot mit der Gefahr von Anschlägen. "Aufgrund der erhöhten Gefährdungslage erfordert der G7-Gipfel einen entsprechend hohen Sicherheitsstandard", heißt es in der Verfügung. Nach wie vor gehe vom islamistischen Terrorismus eine große Gefahr aus. "Der G7-Gipfel stellt nicht zuletzt aufgrund der erwarteten Teilnehmer, für die teilweise die höchste Gefährdungseinstufung festgelegt wurde, ein derartiges Angriffsziel dar, womit von einer hohen besonderen Gefährdung auszugehen ist."

Die Behörde rechnet mit gewalttätigen Ausschreitungen bei Demonstrationen. Im Internet würden entsprechende Aufrufe linksextremistischer Organisationen verbreitet. Das Betretungsverbot schränke zwar die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit ein, sind sich die Juristen im Landratsamt bewusst. Es sei aber zur Gefahrenabwehr angemessen.

Das Aktionsbündnis "Stop G7 Elmau" hatte bereits am Montag kritisiert, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Demonstrationsrecht "massiv eingeschränkt werden sollen". Das Betretungsverbot verhindere die räumliche Nähe der Gegenkundgebung. Sollte nicht wie angemeldet demonstriert werden dürfen, "werden wir unser Recht einklagen", kündigte das Bündnis an. dpa,lby

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