Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Bayern: "Gärten des Grauens": Erlangen verbietet geschotterte Steingärten

Bayern
17.03.2020

"Gärten des Grauens": Erlangen verbietet geschotterte Steingärten

Mehr Grau als Grün, mehr Stein als Natur - Gärten, in denen Stein und Schotter die Flächen versiegeln, hat die Stadt Erlangen verboten.
Foto: Carmen Jaspersen, dpa

Die Stadt Erlangen sagt den sogenannten „Gärten des Grauens“ den Kampf an - und führt eine Art "Begrünungspflicht" ein. Nicht alle finden den Beschluss gut.

Steine, Kies, Beton statt Blumen, Bäume, Sträucher – gerade in Neubaugebieten ist dieser Trend oft zu beobachten. In ganz Bayern. Doch die Stadt Erlangen will sich mit dieser Entwicklung nicht mehr abfinden und beschloss als Vorreiter in Bayern, den im Internet oft als „Gärten des Grauens“ bezeichneten Anlagen mittels Verordnung den Kampf anzusagen. Insbesondere geschotterte Steingärten sind in Erlangen nicht mehr zulässig.

In Erlangen müssen unverbaute Flächen bei Neubauten ab sofort begrünt werden

Bei Neubauten sind unverbaute Flächen, soweit sie nicht für Stellplätze, Spiel- und Aufenthaltsbereiche benötigt werden, zu begrünen. Auch Zuwege und Zufahrten beschränkt die Stadt Erlangen auf ein Mindestmaß – sie müssen „soweit es die Art der Nutzung, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit zulassen, mit wasserdurchlässigen Belägen“ versehen werden. Einhausungen für Müll- und Abfallbehälter gilt es mit hochwachsenden oder rankenden Gehölzen „wirksam einzugrünen“. Flachdächer sollten ab einer bestimmten Größe dauerhaft begrünt werden und auch für fensterlose Fassaden hat die Stadt Vorgaben gemacht.

Gartengestaltung ist Geschmackssache, keine Frage. Aber aus Gründen des Klima- und Naturschutzes sind solche Schottergärten umstritten.
Foto: Carmen Jaspersen, dpa

Den Stein im wahrsten Sinne des Wortes ins Rollen brachte ein Antrag der Grünen, erzählt Erlangens Baureferent Josef Weber. Er sieht den Beschluss als wichtiges Signal. Schließlich geht es seiner Ansicht nach nicht nur um ästhetische Fragen, sondern auch um einen „Kulturverlust“. Früher sei es selbstverständlich gewesen, dass gerade auch Vorgärten Nutzgärten waren. Doch gerade in den Neubaugebieten von Erlangen entstanden immer mehr Steingärten.

Für Weber ein Zeichen dafür, dass man allein mit Beratung, Aufklärung und Information die Hausbesitzer nicht davon überzeugen kann, freiwillig ihre Gärten naturnah zu gestalten. „Wir haben gesehen, dass hier auch Druck nötig ist.“

Steingärten sind häufig nicht wirklich pflegeleichter

Zumal mit Blick auf den Klimawandel Grünflächen eine immer größere Bedeutung haben, erklärt Jochen Henning, Pressesprecher des bayerischen Landesverbandes für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Er bedauert es allerdings, dass nun ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden musste, damit Hausbesitzer umdenken, versuche es der Verband doch seit Jahren die Bürger zu animieren, freiwillig Grünoasen zu schaffen und keine Steinwüsten.

Das sieht zwar alles sehr ordentlich aus in diesem Vorgarten in Bremen. Die Stadt sagte Gärten, die versiegelt sind, allerdings den Kampf an.
Foto: Carmen Jaspersen, dpa

Vor allem werde immer wieder daran gearbeitet, gängige Vorurteile auszuräumen: So ist es nach Meinung von Henning ein Trugschluss zu glauben, Steingärten seien pflegeleichter. Wilde Samen kommen auch dort zum Zug. Hinzu kommt, dass Steine sich aufheizen und Hitze nicht wie Pflanzen aufnehmen, sondern abgeben – das Mikroklima erwärme sich deswegen durch Steingärten noch stärker als ohnehin schon. Und da viele Hausbesitzer unter die Schotterfläche auch noch eine Folie oder Plane legen, könne bei Starkregen das Wasser nicht versickern.

Die Pflicht zur Begrünung gefällt freilich nicht allen. „Vereinzelt gab es Kritik“, räumt Weber ein. Oft habe es aber nur geheißen, das machen wir doch eh schon alles und man konnte zu den Bürgern sagen: Ja dann, bestens – weiter so.

Ein Verband bezeichnet die "Grün-Plicht" als „Verordnungswahnsinn“

Doch ganz so einfach ist es für Ulrike Kirchhoff vom Verband Haus & Grund Bayern nicht. Im Gegenteil. Für sie ist das, was in Erlangen passiert, schlicht ein „Verordnungswahnsinn“. Man habe ja wirklich Verständnis dafür, dass manche Dinge vorgeschrieben werden müssen, aber Grün in Gärten und an Fassaden gehört für Kirchhoff ganz klar nicht dazu.

 „Gärten und Fassaden muss jeder Besitzer so gestalten dürfen, wie er möchte“, betont sie. Zumal sie auch Probleme mit dieser Pflicht sieht: So könnten beispielsweise Fassaden durch eine Begrünung leiden und im schlimmsten Fall sogar geschädigt werden, was wiederum zu hohen Kosten für den Hausbesitzer führen könne. „Das ist doch purer Aktionismus“, sagt Kirchhoff. „Daher hat unser Verband in Erlangen zum zivilen Ungehorsam aufgerufen.“

Bund Naturschutz nennt Verordnung in Erlangen einen "überfälligen Schritt"

Richard Mergner kennt die Kritik, er kann sie aber nicht nachvollziehen. Der Vorsitzende des Bund Naturschutz in Bayern findet, dass die Verordnung in Erlangen „ein überfälliger Schritt“ ist und Standard in ganz Bayern werden soll. „Privateigentum hat seine Grenzen, wenn es um den Schutz des Allgemeinwohls geht“, betont Mergner und verweist auf die bayerische Verfassung, in der dies verankert ist.

Auch müssten Bauherrn für alles mögliche Pläne vorlegen und sich an Regeln halten, etwa wie das Dach gedeckt ist, in manchen Gegenden sogar wie der Zaun aussieht. Nur wie der Garten angelegt wird, sei jedem selbst überlassen – „das kann mit Blick auf die Klimakrise nicht sein“. Jeder weiß, wie wichtig der Lebensraum für Insekten, Vögel und Pflanzen heute ist.

Doch nicht nur in Städten, auch im ländlichen Raum ist zu beobachten, „dass diese grauenhaften Schottergärten total in Mode sind“. Mergner hätte sich gewünscht, dass die bayerische Staatsregierung in Folge des Begleitgesetzes zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“ Vorschriften wie sie jetzt in Erlangen in Kraft treten für ganz Bayern beschlossen hätte. „Doch da fehlte leider der Mut.“

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

18.03.2020

Denen ist wohl langweilig, die Grünen waren mal eine sinnvolle Partei nun nur noch eine Verbotspartei. Wie alle Parteien die im Establishment angekommen sind, gehts irgendwann nur noch darum die Daumenschrauben beim Bürger writer anzuziehen und sei es noch so Sinnlos.

17.03.2020

Ich finde, dass das ein richtig guter Anfang ist und hoffentlich viele Nachahmer findet.

17.03.2020

Gehts noch. Die haben gar nicht das Recht, so etwas vorzuschreiben. Eigentum ist Eigentum, was bilden die sich ein??

17.03.2020

Art 14 GG Satz 2:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

17.03.2020

"Steingärten" anzulegen wird denjenigen die sich dauerhaft ansiedeln wollen, bestimmt nicht in den Sinn kommen. Schon dann nicht, wenn man Kinder respektive Enkel hat. Vielleicht sollte man sich die Käufer, die Steingärten anlegen möchten, etwas genauer ansehen.

17.03.2020

Da irren Sie. Jede Menge seit Jahrzehnten bestehender Vorgärten wurden in den letzten Jahren pflegeleicht zugekiest.

17.03.2020

@Maja S. Das habe ich nicht feststellen können. Ausser wie gesagt .... siehe oben