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  3. Geflügel: Rückzug der Geflügelpest: Bayern hebt die landesweite Stallpflicht auf

Geflügel
28.04.2021

Rückzug der Geflügelpest: Bayern hebt die landesweite Stallpflicht auf

Was für uns Menschen dieser Tage Alltag ist, galt auch für Hühner: In mehreren bayerische Landkreisen und Städten wurden Fälle von Geflügelpest entdeckt.

Bayerns Hühner dürfen wieder nach draußen: Weil es weniger Fälle der Geflügelpest gibt, hat das Umweltministerium die landesweite Stallpflicht aufgehoben.

Die bayernweite Stallpflicht für Geflügel wird aufgehoben. Das teilte das Umweltministerium am Mittwoch in München mit. Hintergrund seien die rückläufigen Fälle von Geflügelpest - auch Vogelgrippe genannt - bei Wildvögeln. Ab sofort gebe es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Damit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. 

Die Geflügelpest hatte sich seit Herbst 2020 bundesweit ausgebreitet. In Deutschland sind den Angaben zufolge mehr als 1400 Fälle amtlich festgestellt worden. In Bayern wurde die Geflügelpest bei Wildenten erstmalig im November 2020 im Landkreis Passau nachgewiesen. Insgesamt wurden in Bayern seitdem 57 Fälle bei Wildvögeln und 12 Haus- / Nutzgeflügelbeständen nachgewiesen (Stand: 27.04.2021).

Wildvogelmonitoring zur Früherkennung der Geflügelpest

Um eine erneute Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring fort. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. (dpa/lby)

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