Gehörloses Mädchen bekommt Dolmetscher - vorerst
Der Bezirk Schwaben macht im Streit um die gehörlose Melissa Zugeständnisse. Die Schülerin bekommt einen Gebärdensprachdolmetscher für den Unterricht. Allerdings nur vorübergehend.
Rudi Sailer, der Präsident des Deutschen Gehörlosenbundes, ist wegen der Verhandlung vor dem Augsburger Sozialgericht aus München nach Augsburg gekommen. Zuhören kann er nicht, denn Sailer ist – wie einige unter den Besuchern im Sitzungssaal – gehörlos. Über die beiden bestellten Gebärdensprachdolmetscherinnen bekommt er den Verlauf des Verfahrens im Gerichtssaal mit. Er erhofft sich viel von dem Urteil des Sozialgerichts: „Es ist eine weitreichende, wichtige Entscheidung für Deutschland“, teilt er mit seinen Gesten und Mundbewegungen mit. „Bislang war es immer so, dass wir von den Hörenden zur Seite gedrückt wurden. Jetzt geht es um unsere Sprache.“
Nach vier Stunden zäher Verhandlung die Einigung
Zum erhofften Urteil kommt es nicht. Nach rund vier Stunden haben die beiden Seiten einen Kompromiss gefunden: In den ersten sechs Wochen des laufenden Schuljahres wird der beklagte Bezirk Schwaben die Kosten für die bei Melissa eingesetzten Gebärdensprachdolmetscher übernehmen. Danach musste die Siebenjährige ohne die Experten in der Neu-Ulmer Grundschule auskommen, weil keiner sagen konnte, wer die Kosten übernimmt. Erst seit vier Monaten sind die Dolmetscher wieder im Einsatz. Ermöglicht hat dies ein Modellprojekt, das Kultus- und Sozialministerium finanzieren. Der Bezirk Schwaben wollte sich nicht daran beteiligen.
Die wissenschaftliche Begleitung hat Prof. Annette Leonhardt vom Lehrstuhl für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität übernommen. Von den Beobachtungen und Befragungen erhofft sich Sozialrichterin Christiane Hohlen neue Erkenntnisse. Deshalb sah sie sich am Mittwoch nicht dazu in der Lage, über das Ende des Projekts hinaus (März 2013) zu urteilen, wo sich Melissa besser entwickeln wird – in der Grundschule oder im Förderzentrum. Bislang scheint es in der Regelschule keine Probleme zu geben. „Es waren alle positiv überrascht, dass alles so gut läuft“, sagte Hohlen gestern. Im Zwischenzeugnis wird bestätigt, dass der Leistungszustand des Mädchens über dem Durchschnitt liegt und die Siebenjährige aktiv am Unterricht teilnimmt.
Melissas Eltern haben kein Vertrauen in das Projekt
Melissas gehörlose Eltern haben in das von den Ministerien angestoßene Projekt kein großes Vertrauen. „Wir haben keinerlei Informationen erhalten, wann die Leute an der Schule von Melissa sind und Tests machen. Wir wurden überhaupt nicht einbezogen, obwohl es uns versprochen worden war“, übersetzten die Gebärdensprachdolmetscherinnen in die Lautsprache. Deshalb soll auch der vom Gericht bestellte Gutachter Oliver Rien tätig werden und die von Leonhardt bis Mitte Januar 2013 zusammengetragenen Ergebnisse zur Grundlage einer neuerlichen Expertise nehmen. Damit mischt sich das Sozialgericht in das Projekt des Freistaates ein, das vermutlich erst später zu Resultaten gekommen wäre.
Kommt Rien in seinem Gutachten dann wieder zur Erkenntnis, dass Melissa in dem Augsburger Förderzentrum für Hörgeschädigte unterfordert ist, wird sich der Bezirk nicht länger verschließen und die eingesetzten Gebärdensprachdolmetscher im Rahmen der Eingliederungshilfe bezahlen – bis zum Ende der Grundschulzeit. Das sagte die Justiziarin des Bezirks, Claudia Kreibich, zu.
Das Gutachten hat dieses Mal keine Rolle gespielt
Diesmal schon hatte Psychologe Rien die Ansicht vertreten, dass die Grundschule der bessere Lernort für das Mädchen ist. Sein Gutachten hatte dann aber wegen der erzielten Einigung keine Rolle gespielt.
Der Richterin blieben zu viele „offene Fragen“ – etwa, wie Melissa die Schriftsprache und die Grammatik mithilfe der Gebärdensprachdolmetscher erlernen kann. Von dem Modellprojekt hatte die Richterin nach eigenen Worten erst wenige Tage vor der Verhandlung erfahren. Dem ging eine Kommunikationspanne voraus. Denn eigentlich wollte Christiane Hohlen beim Kultusministerium nachfragen, ob es das Projekt gibt. Dem beklagten Bezirk war von dessen Existenz offenbar nichts bekannt. Mit der Auskunft des Bezirks war Hohlen zufrieden und fragte nicht weiter nach. Dabei hatte das Ministerium den Bezirk nach dessen Darstellung einfach nicht informiert über den Stand der Dinge.
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