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  3. Drittes Urteil nach Max-Strauß-Prozess: Geldstrafe für Lügen vor Gericht

Drittes Urteil nach Max-Strauß-Prozess
14.10.2009

Geldstrafe für Lügen vor Gericht

Prozess-Feature-Bild
Foto: Ulrich Wagner

Wer vor Gericht wissentlich lügt, riskiert eine Gefängnisstrafe oder eine hohe Geldstrafe. In der Schmiergeldaffäre um Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber sollen Zeugen bewusst gelogen haben. Von Peter Richter

Wer vor Gericht wissentlich lügt, riskiert eine Gefängnisstrafe oder eine hohe Geldstrafe. Nach Aussage der Augsburger Staatsanwaltschaft haben ausgerechnet "in einem der spektakulärsten Verfahren der deutschen Justizgeschichte" - gemeint ist die Schmiergeldaffäre, in deren Mittelpunkt der Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber steht - mehrere Zeugen bewusst gelogen.

Vor dem Landgericht stand jetzt der einstige Finanzchef der Augsburger Firma Böwe. Die 8. Strafkammer verurteilte den heute 66-Jährigen, der von vornherein geständig war, zu einer Geldstrafe von 23 400 Euro (180 Tagessätze zu 130 Euro). Der Angeklagte hatte 2007 im Steuerhinterziehungs-Prozess gegen Politikersohn Max Strauß gelogen. Ebenso wie der frühere Böwe-Vorstand Peter Boden hatte er vor Gericht geleugnet, gewusst zu haben, für wen die 18 Jahre zuvor auf ein Schweizer Nummernkonto überwiesenen 190 000 Mark bestimmt waren. Für Max Strauß.

190 000 Mark von Böwe auf Schweizer Nummernkonto

Wer das Geld am Ende tatsächlich bekam, ist bis heute ungeklärt. Max Strauß, damals ein junger Rechtsanwalt, hatte sich kurz nach dem Tod seines Vaters beim Umweltministerium erfolgreich dafür eingesetzt, dass die wirtschaftlich ums Überleben kämpfende Böwe-Reinigungstechnik staatliche Fördergelder erhielt. Als Gegenleistung überwies der Konzern 190 000 Mark auf das Schweizer Nummernkonto, das Prof. Bernd-Rüdiger Balda gehörte. Der frühere Chefarzt am Klinikum ist ein Freund der Familie Strauß. Bereits 2008 wurden Balda und Boden wegen Falschaussage im Prozess gegen Max Strauß zu Bewährungsstrafen und Geldbußen verurteilt.

Und soeben hat die Staatsanwaltschaft Augsburg erneut Anklage wegen Falschaussage erhoben. Diesmal trifft es den früheren Thyssen-Manager Winfried Haastert, der bereits wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu 20 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt ist. Der Schlussakkord in diesem seit 1995 aufgedeckten Politskandal ist im Januar zu erwarten. Dann soll Karlheinz Schreiber (75) vor Gericht stehen. Nach langem Tauziehen hatte ihn Kanada im Juli ausgeliefert. (Peter Richter)

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