Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Corona-Regeln: Nach Fitnessstudio-Urteil: Bayern verbietet fast jeden Indoor-Sport

Corona-Regeln
12.11.2020

Nach Fitnessstudio-Urteil: Bayern verbietet fast jeden Indoor-Sport

Bayern schließt ab dem 13. November nicht nur Fitnessstudios, sondern auch viele weitere Indoor-Sportstätten.
Foto: F. Gabbert, dpa (Symbol)

Kurz konnten sich Sportler in Bayern am Donnerstag freuen - ein Gericht erklärte die Schließung von Fitnessstudios als unzulässig. Doch nun verbietet Bayern noch mehr.

Wegen der Corona-Krise müssen ab Freitag so gut wie alle Indoor-Sportstätten in Bayern geschlossen bleiben - einzig Schul- und Profisport bleiben im November in Innenräumen erlaubt. "Die Staatsregierung zieht damit eine Entscheidung vor, die Bayern bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag ohnehin vorgeschlagen hätte", sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag.

Hintergrund für die Neuregelung ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH). Dieser hatte unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip am Donnerstag die bisherige Schließung von Fitnessstudios aufgehoben, weil auf der anderen Seite sonstige Sportstätten für Individualsport geöffnet seien. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Fitnessstudio-Inhabers zum Teil statt.

Fast alle Indoor-Sportstätten in Bayern müssen ab 13. November schließen

"Die Staatsregierung respektiert selbstverständlich den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und seine Begründung", sagte Holetschek. Deshalb werde sie durch eine sofortige Verordnungsänderung die vom BayVGH geforderte Gleichbehandlung von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten durch Schließung sämtlicher Indoor-Sportstätten in Bayern mit Wirkung zum Freitag, 13. November, herstellen. 

Die leider steigende Infektionslage in Bayern zwinge zu weiteren Maßnahmen, um das Geschehen in den Griff zu bekommen. "Der Infektionsschutz und die Gesundheit unserer Bürger haben absoluten Vorrang."

Nach der seit 2. November gültigen Corona-Verordnung dürfen in Bayern Einrichtungen des Freizeitsports nur für den Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands genutzt werden. Diese Regelung müsse auch für Fitnessstudios gelten, befanden die Richter. (dpa)

Nachrichten rund um die Corona-Pandemie finden Sie auch immer hier in unserem News-Blog.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

13.11.2020

Mal wieder ein Trauerspiel. Es wird über einen Kamm geschert, ohne die Umstände zu betrachten. Anstatt die Schließung von Fitnessstudios auf juristisch stabile Beine zu stellen, wird mit der großen Keule alles platt gemacht. Auch dort, wo wirklich - wenn überhaupt - nur eine äußerst geringes Risiko besteht. Frei nach dem Motto “seht Ihr, das habt Ihr nun davon”. Das zeugt von Hilflosigkeit, nicht von Souveränität.

13.11.2020

(edit/NUB 7.2/7.3) Schul- und Profisport ist weiterhin erlaubt. Vermutlich ist an der schikanösen Obrigkeit komplett vorbeigegangen, daß kein Tag vergeht wo nicht im Profisport eine Infektion vermeldet wird. (edit/bitte bleiben Sie sachlich)

13.11.2020

Werter Herr B.,
da Sie sich nun derart ereifern und schikaniert fühlen, würde vielleicht statt des Gepolters Richtung "Obrigkeit" ein Blick auf die Tatsachen helfen.
In welchem Land auf diesem Planeten würden Sie denn lieber leben, weil dort der Umgang mit der Pandemie besser und erfolgreicher gelingt?
Dass in der gegenwärtigen Lage keine Regierung der Welt eine Gesamtregelung hinbekommt, bei der keinerlei Ungerechtigkeiten bzw Widersprüche enthalten sind, dürfte bei näherer Betrachtung offensichtlich sein.
Wohltuend sind in diesem Zusammenhang Kommentare wie der von Maja S., weil darin nicht persönlicher Frust abgebaut, sondern objektiv über den eigenen Tellerrand hinaus argumentiert wird.

13.11.2020

"In welchem Land auf diesem Planeten würden Sie denn lieber leben, weil dort der Umgang mit der Pandemie besser und erfolgreicher gelingt?"

Taiwan. Ganz klar Taiwan. Dort gelang der Umgang mit Covid-19 allerdings so gut, weil es eben keine (edit/NUB 7.3) Covidiotenszene gibt.

13.11.2020

@ Robert M.
Stimmt, Taiwan hat kaum Infektionsfälle.
Falls bestimmte Personen in Taiwan sesshaft wären, würde es mich aber nicht wundern, wenn es trotzdem Klagen über die Obrigkeit gäbe, z.B. über Grenzschließung oder strikte Quarantänemaßnahmen.
Darüber hinaus haben Sie natürlich recht, dass Taiwan nur so gut dasteht, weil die Bevölkerung fast ausnahmslos "mitzieht".

12.11.2020

Super. Die Entscheidung ist absolut richtig.
Fitness = Individualsport und damit widerspricht sich die Maßnahmenverordnung.

Aber Söder & Co haben bestimmt wieder ein Schlupfloch. Die würden wsl. lieber dann den Sport komplett verbieten,
als die Fitnessstudios zu öffnen und falls doch, dann nur mit extremen Hygieneauflagen.

Hoffen wir, das es nicht so weit kommt.

Die Infektionszahlen in den Fitnessstudios sind nachweislich sehr gering. Vor allem bei mir im Studio ist eine
Top-Klimaanlage (hat sehr viel Geld gekostet) verbaut, die die Luft laufend reinigt und die Aerosole auf ein Minimum reduziert.
Zugegeben haben diese Technik nur wenige Studios in Bayern.

Aber trotzdem: Der Sport stärkt das Immunsystem und reduziert die schwerwiegenden Verläufe von COVID-19 um ein Vielfaches.
Wie man sieht, sind die Neuinfektionen kaum zurückgegangen (das das noch die "Nachwehen" von vor 14 Tagen sind
glaube ich ehrlich gesagt nicht), somit stecken sich zuhause mehr Menschen an als im Gym. Würden unsere Politiker mal Sport machen,
dann wüssten sie es.

13.11.2020

Ich trainiere selbst in einer Fitnesseinrichtung und ich kann den Jubel über die Entscheidung nicht nachvollziehen, werde auch bis auf Weiteres nicht hingehen, sollte wieder geöffnet werden dürfen.

Ich halte das Urteil für Rechtsverdreherei, weil es sich auf den Gleichheitsgrundsatz beruft, aber Ungleiches gleich behandelt. Vergleichen wir das Geschehen der Individualsportart Tennis mit dem in einem Fitnessstudio, so wird dies sogleich augenfällig. Während sich auf einem Tennisplatz auf 260 qm 2 bis 4 Spieler aufhalten, die im Regelfall auch persönlich miteinander zu tun haben, dürften es in einem Fitnesscenter dieser Größe ungefähr 20 bis 30 Fremde sein. Die Geräte stehen im absoluten Mindestabtand oft gegenüber. Bei ihrer Benutzung muss kein (!) MNS getragen werden (!) . Bekanntermaßen wird unter Extrembelastung auch extrem geatmet. Dazwischen laufen dann noch die Trainierenden, die die Geräte wechseln, die zwar MNS tragen (wenn) und die dem Atem der Übenden ungeschützt ausgesetzt sind (keine Mindestabstand mehr). Nicht selten stehen die Leute ohne den nötigen Abstand (der gar nicht eingehalen werden kann) und unterhalten sich.

Wenn Ihr Studio eine Anlage eingebaut hat, die Aerosole absaugen kann, dann ist das eine Ausnahme vom Regelzustand, der tatsächlich geeignet ist eine Ausnahme vom Öffnungsverbot zu erwirken. DAS wäre die entscheidende Unterscheidung, die das Gesetz hätte berücksichtigen müssen. Nicht, dass Richter Äpfel mit Birnen vergleichen.

Außerdem befürchte ich noch einen Kater der Freudetrunkenen, denn in dem Urteil steht, so wie ich es gelesen habe, dass in Fitnessstudios möglich sein muss, was bei Individualsportarten erlaubt sei. Und das ist allein oder mit einer anderen Person oder mit Haushaltsangehörigen Sport ausüben zu können. Also darf in einem Fitnessstudio genau das stattfinden. Eine Person, ggf. mit einem Bekannten oder eine Familie, die in einem Haushalt miteinander wohlnt. Sonst keiner. Das wird sich dann nicht so recht rentieren, das Studio zu öffnen.

Und wie ich es schreibe, ist es nun so, dass alle Indoorsportstätten ab heute geschlossen sind.

""Die Staatsregierung respektiert selbstverständlich den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und seine Begründung. Deshalb wird sie durch eine sofortige Verordnungsänderung die vom BayVGH geforderte Gleichbehandlung von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten dadurch herstellen, dass mit Wirkung zum Freitag, 13. November, in Bayern sämtliche Indoor-Sportstätten geschlossen werden", sagte Holetschek."

Ein Pyrrhussieg.


12.11.2020

Scheint so, als wären die Gerichte tatsächlich das letzte Bollwerk der Vernunft angesichts der in Politik und Bevölkerung immer weiter um sich greifenden "Coronoia".
Mein Vertrauen in die Justiz hat jedenfalls wieder etwas Auftrieb erhalten.

Apropos "Coronoia" - wo bleibt eigentlich die Berichterstattung der AZ zur heutigen Bundestagsanhörung zum "Jens-Spahn-Ermächtigungsgesetz" (bzw. die euphemistische offizielle Bezeichnung "Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite")? Nicht wichtig genug oder will man das Lesevolk nicht mit den kritischen Stimmen der juristischen Sachverständigen "beunruhigen"?

13.11.2020

Offenbar gut, wenn die Justiz nicht von sich aus tätig werden kann (abgesehen von Grundsätzlichem). Denn den Käse, den die so herbeiurteilen führt nun zu einer Verschlimmbesserung der Situation.

12.11.2020

Sehr schön. Wieder mal eine illegale Anordnung(psychologische Schikane?) durch ein Gericht aufgehoben. Ich hoffe, daß noch viele "Aufhebungen" kommen.

13.11.2020

Ich glaube, die Staatsanwaltschaft wird nur bei Offizialdelikten von sich aus, also ohne Anzeige, tätig. Das muß dann schon ein Verbrechen oder höherwertiges Vergehen sein. Glück für unsere glücklose Politik(er).