Gericht entscheidet: Gemeinde muss nicht für Sturz auf glatter Straße zahlen
Die Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See muss nach dem Sturz eines Mannes auf winterglatter Straße kein Schmerzensgeld zahlen. Das entschied ein Gericht.
Am Tag des Sturzes hatte es durchgehend geschneit, die Verwaltungsgemeinschaft in Bayern hatte die Straßen nicht mit Rollsplitt gestreut - weil Streuen bei Dauerschnee aus ihrer Sicht nichts gebracht hätte. "In Situationen, in denen Streuen keinen Sinn ergibt", habe eine Gemeinde nicht die Pflicht zu streuen, entschied das Landgericht München II am Freitag.
Wären die Straßen der Gemeinde Schlehdorf, die zur Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See gehört, am Tag des Sturzes tatsächlich großflächig vereist gewesen, wäre die Kommune zwar in der Streupflicht gewesen. "Es handelte sich aber - wenn überhaupt - um eine einzelne, punktuelle Eisfläche." Der heute 59 Jahre alte Kläger hatte sich bei einem Sturz vor vier Jahren verletzt und forderte mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld. (dpa/lby)
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