Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Entscheidung: Gericht kippt Volksbegehren gegen Flächenfraß

Entscheidung
18.07.2018

Gericht kippt Volksbegehren gegen Flächenfraß

Unterstützer des Volksbegehrens für eine Obergrenze des Flächenverbrauchs in Bayern protestierten vor dem Justizpalast in München gegen das Urteil.
Foto: Balk, dpa

48000 Bayern machten sich für eine Obergrenze stark. Was der Verfassungsgerichtshof dagegen hat

In Bayern wird es in absehbarer Zeit keine Beschränkung für die Versiegelung von Grünflächen geben. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschied am Dienstag, dass das von Naturschützern beantragte und von rund 48000 Bürgern unterstützte Volksbegehren „Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt“ aus formalen Gründen unzulässig sei. Das Gericht monierte vor allem, dass der Gesetzentwurf keine konkreten Regeln für die Umsetzung der geforderten Obergrenze des Flächenverbrauchs von maximal fünf Hektar pro Tag vorsieht.

Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten die Aufteilung der fünf Hektar auf die einzelnen Kommunen einer Regelung im Landesentwicklungsprogramm überlassen: Er halte es für einen „charmanten Weg“ die grundsätzliche Zielbestimmung eines Gesetzes „einfach und knapp zu halten“, sagte Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann nach dem Urteil. Das Gericht habe jedenfalls die Messlatte auch für künftige Volksbegehren sehr hoch gelegt, kritisierte Hartmann: „Auch viele im Landtag verabschiedete Gesetze erfüllen diese Messlatte bislang nicht.“

In seiner sechsseitigen Urteilsbegründung stellt das Gericht zwar fest, dass eine Flächenbeschränkung nicht zwingend ein unzulässiger Eingriff in die kommunale Planungshoheit sein muss. Die „Güterabwägung“ zwischen diesem Recht und dem Ziel des Volksbegehrens müsse aber – anders als im vorliegenden Gesetzentwurf – klar ersichtlich sein. Dies gelte umso mehr, als durch die Einschränkung des Flächenverbrauchs neben dem angestrebten Schutz der Umwelt auch „konkurrierende Interessen des öffentlichen Wohls“ wie etwa die Schaffung von Wohnraum oder die Sicherung von Arbeitsplätzen betroffen seien. Angesichts der komplexen Materie und der „Regelungsdefizite“ des Gesetzesvorschlags sei es zudem „zweifelhaft, ob die Stimmberechtigten bei einem Volksentscheid über den Gesetzentwurf überhaupt dessen Auswirkungen überblicken“ könnten, kritisierte Gerichtspräsident Peter Küspert.

Eine klare juristische Abfuhr, die die Initiatoren des Volksbegehrens so wohl nicht erwartet hatten. Der Grüne Hartmann gab sich dennoch kämpferisch: „Die Tür für eine Höchstgrenze ist ja nicht komplett zugeschlagen worden.“ Seine Partei werde weiter gegen den Flächenfraß im Freistaat kämpfen.

„Wir werden die gnadenlose Zerstörung Bayerns zu einem zentralen Thema des Landtagswahlkampfs machen“, sagte auch Richard Mergner, Landesvorsitzender beim Bund Naturschutz: „Diejenigen, die jetzt vielleicht frohlocken, dass der Flächenverbrauch nun uneingeschränkt weitergehen kann, die werden sich täuschen“, glaubt Mergner.

„Wir hatten gehofft, dass die Entscheidung so kommt“, freute sich dagegen Ministerpräsident Markus Söder (CSU): „Der Ansatz, den die Grünen gewählt haben, ist der falsche Weg.“ Auch Bauministerin Ilse Aigner (CSU) zeigte sich erleichtert. „Natürlich müssen wir verantwortungsvoll mit unseren Flächen umgehen“, sagte sie: „Wir wollen das aber nicht mit Verboten, sondern mit Anreizen für die Kommunen schaffen.“ Zustimmung für die höchstrichterliche Ablehnung des Volksbegehrens gab es aber auch von SPD und Freien Wählern: Die beiden Oppositionsparteien fordern zwar auch einen sinkenden Flächenverbrauch, stufen die Planungshoheit der Kommunen aber als noch wichtiger ein.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.