Gericht urteilt: Gottesdienstbesuche bleiben in Corona-Krise verboten
In der Corona-Krise bleibt der Kirchgang in Gruppen auch nach einem aktuellen Gerichtsbeschluss verboten. Doch in der Entscheidung der Richter steckt noch mehr.
In der Corona-Pandemie ist zur Verhinderung von weiteren Ansteckungen auch ein Verbot von Gottesdiensten mit Besuchern erlaubt. Dies entschied am Donnerstag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und wies damit den Eilantrag eines Münchner Anwalts ab. Das Gericht machte dabei allerdings klar, dass bei religiösen Zusammenkünften letztlich auch zu prüfen sei, "ob im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann". Gegen den Beschluss (Az.: 20 NE 20.704) sind keine Rechtsmittel möglich.
Erzbistum München und Freising hat Gottesdienste bis 19. April abgesagt
In der vergangenen Woche hatte der Anwalt gegen das sogenannte Gottesdienstverbot geklagt, weil er als Katholik das Osterfest auch in Corona-Zeiten mit einem Gottesdienst feiern wollte. Er begründet dies damit, dass das Verbot ihn in seiner Religionsfreiheit verletze.
Das Gericht folgte der Argumentation nicht. Der 20. Senat habe den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, "weil der Antragsteller derzeit bereits aus tatsächlichen Gründen nicht die Möglichkeit besitzt, an einem Gottesdienst seiner Glaubensgemeinschaft teilzunehmen", teilte das Gericht mit.
Weiter: Das Erzbistum München und Freising, in dessen Gebiet sich der Antragsteller aufhalte, habe in der Corona-Krise unabhängig von der nun gerichtlich angegriffenen Verbotsregelung die Durchführung öffentlicher Gottesdienste bis zum 19. April abgesagt. "Der Antragsteller ist zudem nicht in der Lage zu benennen, in welcher Pfarrei es ihm erreichbar erscheint, nach der von ihm begehrten Außervollzugsetzung der Verordnung am Gottesdienst teilzunehmen."
Auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, hält wegen der Corona-Pandemie ein Verbot von Gottesdiensten mit Besuchern über Ostern für richtig.
Anwalt plädiert für Alternativen zu komplettem Gottesdienstverbot
Bundesweit gelten derzeit wegen der Corona-Krise strenge Auflagen für öffentliche Veranstaltungen. Um Ansteckungen zu verhindern sind auch Gottesdienste verboten, außer sie finden ohne Besucher statt und werden etwa im Internet, Radio oder im Fernsehen übertragen.
In dem Antrag des Klägers, der der dpa vorliegt, heißt es: "Ostern ist nach katholischem Glauben nicht einfach ein Fest unter anderen, sondern das "Fest der Feste", "die Feier der Feiern"." Gründonnerstag, Karfreitag und Ostersonntag seien "die Lichtquelle eines jeden Gläubigen für das ganze Jahr". Zu dieser Zeit auf die liturgischen Feiern verzichten zu müssen, sei eine schwere Belastung und unverhältnismäßig. Die Religionsfreiheit sei wie kaum eine andere auf eine gemeinsame Ausübung durch eine Vielzahl von Menschen angelegt und angewiesen.
Aus Sicht des Anwalts wäre es "seuchenhygienisch vertretbar", Alternativen zu einem kompletten Gottesdienstverbot zu suchen. Er hatte eine Begrenzung der Teilnehmerzahl, Mindestabstand zwischen den Gottesdienstbesuchern, das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und einen geregelten Einlass vorgeschlagen - sowie Mundschutz und Handschuhe beim Verteilen der Kommunion. (dpa/lby)
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Viele Muslime in Neukölln fragen erst gar nicht. Die lassen sich ihr Freitagsgebet nicht nehmen und scheren sich einfach nicht um irgendwelche Verbote.
Ein sehr hilfreicher Beitrag, herzlichen Dank.
Ich würde gerne die Gottesdienste der nä Tage besuchen, käme aber nie auf die Idee, jetzt gegen irgendwelche Mitbürger zu schießen. Ich wünsche Ihnen frohe Ostern und einen etwas liebevolleren Blick auf die Welt.