Gericht verbietet Betrieb von Bayerns größter Geflügelmast
Ein Landwirt will in Wolnzach einen Geflügelmastbetrieb für rund 145.000 Tiere bauen. Ein Gericht sagt: Das ist kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr.
Einer der größten Geflügelmastbetriebe in Bayern darf vorerst nicht in Betrieb gehen. Das Verwaltungsgericht München entschied am Freitagnachmittag, dass die Mastanlage in Wolnzach im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm nicht als landwirtschaftlicher Betrieb zu werten ist. "Nur als solcher wäre die Anlage unter baurechtlichen Gesichtspunkten im Außenbereich zulässig", teilte das Gericht mit. Ein Landwirt wollte eine neue Anlage mit rund 145.000 Mastplätzen bauen. Das löste für Proteste aus.
Bund Naturschutz klagt wegen Bayerns größter Geflügelmastanlage
Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) hatte gegen den Freistaat geklagt, der die Anlage - über das Landratsamt Pfaffenhofen als staatliche Behörde - genehmigt hatte. Die Gegner der Anlage befürchteten, dass die Mastanlage mehr Verkehr und Lärm, außerdem Gestank und Umweltverschmutzungen bringen könnte.
Das Gericht befasste sich allerdings nicht mit der Geruchsbelästigung und den möglichen Umweltfolgen, sondern nur mit der Frage, ob die Anlage noch als landwirtschaftlicher Betrieb gelten kann. Dazu müsste der Bauer über rund 30 Jahre so viel landwirtschaftliche Fläche haben, dass er die Hälfte des Futterbedarfs selbst erzeugen kann. Das war aus Sicht des Gerichts nicht der Fall.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Freistaat und der Landwirt können Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einlegen. (dpa)
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