Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Regensburg: Gericht verbietet Blogger Äußerungen über Missbrauchsskandal in Kirche

Regensburg
11.03.2011

Gericht verbietet Blogger Äußerungen über Missbrauchsskandal in Kirche

Das Bistum Regensburg liefert sich seit Monaten einen Rechtsstreit mit einem kritischen Blogger. Symbolbild: Archiv/dpa

Der Regensburger Blogger Stefan Aigner muss sich bei seiner Berichterstattung über einen Missbrauchsfall in der katholischen Kirche zügeln. Das entschied das Landgericht Hamburg.

In dem Streit geht es um die Berichterstattung über den Missbrauchsfall von Riekofen. Aigner betreibt im Internet das lokale Nachrichtenportal "Regensburg digital". Der Blogger darf in seiner Berichterstattung dem Gericht zufolge nicht mehr den Eindruck erwecken, in dem Missbrauchsfall sei Schweigegeld gezahlt worden. (Aktenzeichen 325 O 153/7).

Ein Sprecher des Hamburger Landgerichts sagte, das Gericht habe gegen Aigner entschieden, "weil dessen Berichterstattung rufschädigende Tatsachenbehauptungen enthält, deren Richtigkeit der Beklagte in der Verhandlung nicht ausreichend belegen konnte". Sollte Aigner seine Äußerungen wiederholen, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis 250.000 Euro.

Das Bistum Regensburg betonte in einer Erklärung, Internet-Blogger dürften nicht behaupten und nicht den Eindruck erwecken, "dass das Bistum Regensburg einen Missbrauchsfall vertuschen wollte und mit dieser Absicht Geldzahlungen veranlasst habe." Weiter heißt es: "Vielmehr ist das Gerichtsurteil ein Beleg dafür, dass es zu keinem Zeitpunkt darum ging, ein Schweigen zu erkaufen." Bistumssprecher Clemens Neck sagte: "Wenn der Blog-Betreiber nun behauptet, die Meinungsfreiheit zu verteidigen, führt er die Öffentlichkeit hinters Licht."

Der Fall Riekofen hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. In dem Regensburger Vorort hatte sich ein Pfarrer in über 20 Fällen an Ministranten vergangen. Der Geistliche war trotz einer einschlägigen Vorstrafe erneut als Seelsorger eingesetzt worden.

Der Streit zwischen dem Blogger und dem Bistum wird seit Monaten genau von der Bloggerszene, von Juristen und auch von Medienjournalisten beobachtet. Das Hamburger Landgericht steht im Ruf, im Streit um Persönlichkeitsrechte und die Auslegung von Berichterstattungen regelmäßig eher gegen Medien und Internet-Journalisten zu entscheiden.

Aigner und sein Anwalt kündigten an, in die nächste Instanz zu ziehen. dapd/bo

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.