Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. "Die Tina Turner Story": Gericht verbietet Plakat von Show mit Tina-Turner-Double

"Die Tina Turner Story"
22.01.2020

Gericht verbietet Plakat von Show mit Tina-Turner-Double

Tina Turner (links) hat sich erfolgreich gegen gegen ein Plakat einer Tribute-Show mit Dorothea "Coco" Fletcher gewehrt.
Foto: Bildcombo: dpa

Tina Turner hat einen bayerischen Konzertveranstalter verklagt. Der Vorwurf: Bei seinem Tour-Plakat bestehe Verwechslungsgefahr. Jetzt wurde es verboten.

Glücklich die Frau, der mit 80 Jahren noch bestätigt wird, dass man sie glatt mit einer 30-Jährigen verwechseln könnte. Eben das wurde am Mittwoch der Sängerin Tina Turner zuteil, die am 26. November ihren 80. Geburtstag gefeiert hat. Ein Plakat, auf dem sie von einer etwa 30 Jahre alten Doppelgängerin dargestellt wird, darf künftig nicht mehr verwendet werden - so entschied das Landgericht Köln. Die Begründung: Verwechslungsgefahr. Man könnte meinen, dass Tina Turner selbst an dem Musical mitgewirkt hat oder höchstpersönlich auftritt.

Beides ist nicht der Fall. Es handelt sich lediglich um eine sogenannte "Tribute Show", in der Tina Turner von Coco Fletcher verkörpert wird. Die will ihr Alter zwar nicht verraten ("It's a secret"), sie dürfte aber ungefähr ein halbes Jahrhundert jünger sein als das Original.

Tourneeveranstalter Oliver Forster von Cofo Entertainment aus Passau hatte vor Gericht argumentiert, die "Tina Turner Story" sei schon mehr als 100 Mal in Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgeführt worden, und noch nie habe sich ein Zuschauer anschließend darüber beschwert, dass er nicht die echte Tina Turner gesehen habe. Das hat das Gericht aber nicht überzeugt.

Gericht: Tina-Turner-Plakat könnte das Publikum täuschen

Es kämen hier drei Dinge zusammen, erläutert Gerichtssprecherin Michaela Brunssen. Erstens lebt die Künstlerin noch. Zweitens steht ihr Name groß auf dem Plakat. Und drittens ist auch noch ein Foto zu sehen, das zwar nicht sie zeigt, aber eben ein Double. Zusammengenommen sei das zu viel. "Die beklagte Firma hat nicht das Recht, ein potenzielles Publikum über die Mitwirkung von Tina Turner zu täuschen", heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

Tina Turner ist nicht der erste Star, der dagegen vorgeht, dass mit seinem Namen Geld gemacht wird. So bekam der Hamburger  Schönheitssalon "Rihana Lamis" 2017 Probleme mit Rihanna. Die Sängerin sah eine Verwechslungsgefahr, weil sie ebenfalls eine Kosmetikkollektion vertreibt. Die Künstlerin und John-Lennon-Witwe Yoko Ono ging gegen die Szenekneipe "Yoko Mono" und die Bar "John Lemon" vor. Auch hier hieß es: Verwechslungsgefahr.

Streit um Tina-Turner-Plakat: Veranstalter hat Plakat schon geändert

Im Fall Tina Turner kann Johannes Heininger von Cofo Entertainment noch nicht sagen, ob das Unternehmen gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Im Vorgriff auf die richterliche Entscheidung habe man das Plakat bereits angepasst: Es trägt jetzt den Zusatz "Starring Dorothea "Coco" Fletcher". "Wir gehen davon aus, dass wir das Plakat so weiter verwenden dürfen", sagt Heininger. 

Warum wurde all das nun ausgerechnet in Köln verhandelt? Vielleicht deshalb, weil die Pressekammer des Landgerichts im Ruf steht, es mit dem Schutz von Prominenten besonders wichtig zu nehmen. Aber Tina Turner hat früher auch mal in Köln gewohnt. Ex-Talkmaster Alfred Biolek (85) erzählte der Deutschen Presse-Agentur einmal, wie er vor vielen Jahren bei einer Party rechts neben ihr saß. Immer wenn er aufstand, um mal kurz zur Toilette zu gehen, setzte sich schnell ein anderer Kölner auf seinen Platz. So ist es wohl, wenn man megaprominent ist. Auf Dauer reagiert man da vielleicht etwas allergisch auf jede Form von Vereinnahmung. (dpa)

Lesen Sie dazu auch die Rezension der Show mit Dorothea "Coco" Flechter  in Augsburg.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.