Gericht verhandelt am Aschermittwoch über Baal-Inszenierung
Brechts "Baal" als Auseinandersetzung mit dem Vietnam-Krieg und Texten, die nicht von Brecht stammen - das geht den Erben zu weit. Der Verlag will die Inszenierung verbieten.
Das Landgericht München befasst sich am Aschermittwoch (18. Februar) mit dem Streit um die Inszenierung von Bertolt Brechts Stück "Baal" am Münchner Residenztheater. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, wird die 21. Zivilkammer über einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen die Aufführung verhandeln. Damit will der Berliner Suhrkamp Verlag die Aufführung der Inszenierung von Regisseur Frank Castorf verbieten lassen.
Die Begründung des Verlages, der als Vertreter der Brecht-Erben auftritt: Bei Castorfs Interpretation handele es sich "um eine nicht-autorisierte Bearbeitung des Stückes von Bertolt Brecht" (Aktenzeichen 21 O 1686/15).
Ob die Kammer bereits am selben Tag eine Entscheidung verkündet, ist offen. Zuletzt war das Stück am vergangenen Freitag aufgeführt worden, auch für kommenden Freitag (13. Februar) steht es wieder auf dem Spielplan. Die darauffolgende Vorstellung ist am 28. Februar geplant. Sollte das Gericht dem Antrag folgen und die Inszenierung stoppen, müsste diese Vorstellung abgesetzt werden.
Castorf hat Brechts Frühwerk "Baal" unter anderem als Auseinandersetzung mit dem Vietnam-Krieg inszeniert und fügte dazu Texte ein, die Brecht gar nicht geschrieben hat. Brechts Erben geht das zu weit. Beim Residenztheater wusste man auch am Montag nur von der Ankündigung des Verlages, den Antrag auf einstweilige Verfügung zu stellen. Ein offizielles Schreiben lag dem Theater nach eigenen Angaben noch nicht vor.
Residenztheater-Intendant Martin Kusej hatte den Streit um "Baal" bereits am 30. Januar öffentlich gemacht und erklärt, er halte das Vorgehen von Suhrkamp für "völlig unverständlich". dpa
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