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Justiz
13.04.2019

Gericht verurteilt Mörder nach 25 Jahren

Stefan E. – hier mit seinem Verteidiger Klaus Rödl – wurde wegen Mordes verurteilt.
Foto: Klaus Rainer Krieger

Ein 50-jähriger Augsburger hat laut Urteil 1993 eine Prostituierte ermordet. Zweifel bleiben

Mehr als 25 Jahre nach dem Mord an der Augsburger Prostituierten Angelika Baron ist jetzt ein Urteil gefallen: Das Landgericht Augsburg hat am Freitag den Angeklagten Stefan E., 50, wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter halten den Fall damit für aufgeklärt. Stefan E. hat demnach in der Nacht zum 25. September 1993 die Prostituierte auf dem Straßenstrich aufgesucht, sie erwürgt und mit einem Möbelfuß geschlagen.

Damit folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger Klaus Rödl und Michael Zapf hatten dagegen einen Freispruch gefordert. Sie gehen zwar davon aus, dass Stefan E. in der Tatnacht Sex mit der Prostituierten hatte, Täter sei aber ein anderer Freier gewesen. Es war ein Indizienprozess. Konkrete Beweise, etwa ein Geständnis oder direkte Zeugen der Tat, gab es nicht. Die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser sagte dennoch: „In der Gesamtschau der Indizien haben wir keinen vernünftigen Zweifel an der Schuld des Angeklagten.“ Das reiche für eine Verurteilung. Eine hundertprozentige Sicherheit sei rechtlich nicht erforderlich.

In den 1990er Jahren konnte die Kripo den Fall trotz aufwendiger Ermittlungen nicht klären. Dabei waren auch andere Männer in den Fokus geraten. Allerdings erhärtete sich kein Verdacht. Vor einigen Jahren nahm sich die Polizei den ungeklärten Fall dann nochmals vor und fand neue DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers. Das Urteil stützt sich vor allem auf die DNA-Spuren. Sie seien in einer so großen Menge gefunden worden, dass man sicher davon ausgehen könne, dass Stefan E. in der Tatnacht ein Freier der Prostituierten war, so die Richterin. Anhand der Spuren sind die Richter auch davon überzeugt, dass E. der letzte Freier von Angelika Baron war. Und damit auch ihr Mörder.

Es gibt zwar auch DNA-Spuren von anderen, nach wie vor unbekannten Männern. Das Gericht sieht es aber so, dass die Summe der Indizien Stefan E. als Täter überführt. Unter anderem gab es einen Zeugen, der den Möbelfuß, mit dem die Frau geschlagen wurde, damals nach eigener Aussage bei Stefan E. gesehen hat. Angelika Friedl, 39, eine Tochter des Mordopfers sagt: „Das Urteil hat mich überzeugt.“ Die Tochter kam früh zu Pflegeeltern und fand erst 2015 heraus, dass ihre leibliche Mutter ermordet worden ist. Sie glaube nun auch, sagt die Tochter, dass Stefan E. der Mörder ihrer Mutter ist. Was ihr fehlt, ist aber eine Antwort auf die Frage nach dem Warum. Stefan E. hatte nach seiner Festnahme gegenüber den Kripobeamten die Tat bestritten. Im mehr als 20-tägigen Prozess schwieg er. Verurteilt wurde Stefan E. auch wegen Vergewaltigung. Er hat demnach im Jahr 2017 eine Freundin zu einer Sex-Stellung gezwungen, die sie ablehnte.

Der Verteidiger Klaus Rödl sagt, er könne die Argumentation des Gerichts nicht nachvollziehen. Es seien Fragen offen geblieben. Etwa die, wie ein Kondom an den Fundort der Leiche kam, in dem sich die DNA eines anderen, bis heute unbekannten Mannes befindet. Rödl kündigte am Freitag bereits an, gegen das Urteil Revision einzulegen.

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