Gericht weist Corona-Demo ab: Keine Großkundgebung in München
In München wollten Gegner der Corona-Maßnahmen eine Kundgebung mit 120.000 Demonstranten organisieren. Das Verwaltungsgericht verbot die Versammlung.
Radikale Gegner der Corona-Maßnahmen sind mit ihrem Antrag für eine Kundgebung von 120.000 Demonstranten auf der Münchner Theresienwiese vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Von einer solchen Versammlung gingen "voraussichtlich infektionsschutzrechtlich nicht vertretbare Gefahren" aus, teilte das Gericht am Freitag mit.
Die Veranstalter können gegen den Beschluss Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Die "Querdenken"-Bewegung protestiert seit Monaten gegen die Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Am vergangenen Sonntag demonstrierten rund 2000 Menschen auf der Theresienwiese. Jetzt meldete die Initiative für kommenden Sonntagnachmittag eine Kundgebung mit bis zu 120.000 Menschen an, um "das Ende der Pandemie" zu feiern. "Da schon im Antrag von den Querdenkern erklärt wurde, auf Masken und Abstand zu verzichten und gar zu Umarmungen aufgerufen wurde, haben wir einen negativen Bescheid erteilt", sagte ein Sprecher des Münchner Kreisverwaltungsreferats.
Die Veranstalter beantragten außerdem, nächste Woche täglich demonstrieren zu dürfen
Das Verwaltungsgericht bestätigte dieses komplette Verbot. Angesichts der Erfahrungen vergangener Versammlungen von Querdenker-Gruppen, der hohen Teilnehmerzahl und der ausdrücklichen Forderung "Keine Abstände, keine Masken" wäre mit Corona-Infektionen zu rechnen, erklärten die Richter.
Die Querdenker beantragten außerdem, nächste Woche täglich von Montag bis Sonntag in München demonstrieren zu dürfen. Auch diesen Antrag lehnte die Stadt am Freitagnachmittag ab. Über den Eilantrag der Veranstalter dagegen wollte das Gericht noch am Freitag entscheiden.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte zuvor betont, die Einhaltung der Infektionsschutz-Verordnung habe "oberste Priorität und wird durch die Polizei zusammen mit den weiteren zuständigen Behörden konsequent überwacht". (dpa/lby)
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