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Verwaltungsgerichtshof
15.04.2021

Gericht zur Kultur-Schließung in Bayern: "Erforderlich und angemessen"

Der Verwaltungsgerichtshof München hat entschieden: Pauschale Zweifel reichen nicht aus, um von älteren Verkehrsteilnehmern eine medizinische Begutachtung verlangen zu dürfen.
Foto: Peter Kneffel (dpa)

Musiker der Initiative "Aufstehen für die Kunst" sehen sich in der Kunstfreiheit verletzt. Jetzt hat ein Gericht über ihren Antrag entschieden.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einen Eilantrag mehrerer Musiker gegen die Schließung von Kultureinrichtungen in der Corona-Krise abgelehnt. "Der Eingriff in die Kunst- und Berufsfreiheit der Antragsteller erweise sich im Hinblick auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (...) als erforderlich und angemessen", teilte das Gericht am Donnerstag mit.

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Der VGH sah auch keine Ungleichbehandlung der Kultur. "Teilnehmer bei Versammlungen und Besucher von Gottesdiensten übten aktiv ihre Versammlungs- beziehungsweise Religionsfreiheit aus, während der Genuss von Kunst und Kultur nicht von der Kunstfreiheit selbst geschützt sei", entschied das Gericht.

Verwaltungsgerichtshof spricht von "diffusem Infektionsgeschehen"

Derzeit gebe es ein "diffuses Infektionsgeschehen" und ein Gesamtkonzept, das zum Ziel habe, soziale Kontakte und den Bewegungsradius der Bürger einzuschränken. Darum "komme es nicht entscheidend darauf (an), ob in Kultureinrichtungen in der Vergangenheit bereits Infektionen nachgewiesen worden seien", teilte der Verwaltungsgerichtshof mit. Zu den von den Antragstellern angeführten Hygiene- und Lüftungskonzepten fehlten noch gesicherte Erkenntnisse. Entsprechende Studien seien noch nicht abgeschlossen.

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23 Musikerinnen und Musiker der Initiative "Aufstehen für die Kunst" hatten versucht, mit einem Eilantrag die Öffnung der Bayerischen Staatsoper und der Philharmonie in München zu erreichen. Darunter waren unter anderem die Sopranistin Marlis Petersen, der Bass Christof Fischesser und der Tenor Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, alle drei erst kürzlich zu hören im Livestream der neuinszenierten Oper "Rosenkavalier" an der Staatsoper. 

Initiative klagt auch vor dem Verfassungsgerichtshof

Die Künstler richten sich gegen die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Das darin geregelte pauschale Konzert- und Aufführungsverbot sowie die generellen Schließungen von Theatern, Opern und Konzerthäusern verstoßen ihrer Ansicht nach gegen die im Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit. 

Neben dem Eilantrag hatte die Initiative "Aufstehen für die Kunst" auch eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Unterstützer sind unter anderem die Stargeigerin Anne-Sophie Mutter und der Bariton Christian Gerhaher. Ihrer Ansicht nach wird die Kultur etwa gegenüber dem Einzelhandel oder den Kirchen zu Unrecht benachteiligt. Auch Friseure seien geöffnet worden. Dabei sei das Risiko in Theatern angesichts der guten Belüftungssysteme und Hygienekonzepte minimal.

Die Popularklage ist eine bayerische Besonderheit. Jeder Bürger kann sich damit an den Verfassungsgerichtshof in München wenden und prüfen lassen, ob ein Gesetz oder eine Verordnung des Landesrechts mit der Landesverfassung in Einklang stehen. (dpa/lby)

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