Gift im Kartoffelsalat? Ehefrau wegen versuchten Mordes vor Gericht
Welche Auswege gibt es aus der Ehekrise? Eine Versöhnung oder eine Trennung zum Beispiel. Eine Frau in München soll zu einer drastischen Methode gegriffen haben.
Sie soll versucht haben, ihren Ehemann mit einem vergifteten Kartoffelsalat zu töten: Beim Auftakt zum Prozess gegen eine 74-Jährige vor dem Landgericht München I hat die Angeklagte am Dienstag die Aussage verweigert. Ihr Verteidiger erklärte zudem, mehrere Beweise gegen seine Mandantin seien rechtswidrig erhoben worden.
Frostschutzmittel im Kartoffelsalat
Laut Anklage hatte die Frau ihrem heute 82 Jahre alten Ehemann an einem Abend im Mai 2018 Frostschutzmittel in seinen Kartoffelsalat mit Würstchen gemischt, um ihn zu töten. Daraufhin habe sich das Opfer mehrmals erbrochen. Der Mann kam ins Krankenhaus und überlebte.
Nach der Erinnerung ihres Ehemanns, der als Zeuge auftrat, handelte es sich bei dem vergifteten Essen nicht um Salat, sondern um Maultauschen oder Tortellini mit Pesto. Der 82-Jährige schilderte, dass sich die 2013 geschlossene Ehe schon seit längerem in der Krise befunden habe. Seine Frau beschrieb er als außerordentlich dominant. Sie sei im Gegensatz zu ihm allerdings mittellos und daher von ihm finanziell abhängig gewesen.
Bevor er im März 2018 zu einer Skireise aufbrach, habe sie zu ihm gesagt: "Hoffentlich fährst du Dich im Urlaub tot." Für eine Scheidung habe die 74-Jährige eine hohe Abfindung gefordert. Nach Ansicht der Ermittler wollte sie an das Erbe des Mannes und eine Witwenrente beziehen.
Eine Freundin wählte den Notruf
Bereits rund ein Jahr vor der Tat suchte sie demnach im Internet nach möglichen Tötungsarten und legte sogar eine Liste mit verschiedenen Giften an. Schließlich habe sie eine Flasche mit dem Frostschutzmittel Ethylenglykol bestellt. Als ihr Mann sich in der Wohnung erbrach, habe sie nicht geholfen. Eine Freundin, die er anrief, alarmierte schließlich die Rettungskräfte.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 1944 geborenen Frau zudem Betrug, Missbrauch von Titeln und Urkundenfälschung vor. Sie soll den Titel "Diplom-Finanzwirtin" verwendet haben, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein. Für das Verfahren sind zunächst sechs Verhandlungstage bis in den April angesetzt. (dpa/lby)
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