Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Memmingen: Urteil im Fischertagsprozess: Frauen dürfen fischen

Memmingen
28.07.2021

Urteil im Fischertagsprozess: Frauen dürfen fischen

Das Urteil ist gefallen: Künftig dürfen Frauen beim Fischertag in Memmingen in den Bach jucken. Klägerin Christiane Renz hat Recht bekommen.
Foto: Ralf Lienert

Das Landgericht hat entschieden: Frauen dürfen künftig beim Fischertag in Memmingen fischen. Die Berufung wurde abgelehnt.

Sichtlich erleichtert und mit einem fröhlichen Lächeln auf den Lippen beantwortet Christiane Renz die Fragen der Journalisten im Gerichtssaal: „Ich bin gerade extrem glücklich und sehr froh, dass ich nun beim Fischertag mitmachen darf.“ Kurz zuvor hatte das Landgericht Memmingen die Berufung des Fischertagsvereins gegen ein Urteil des Amtsgerichts zurückgewiesen und wie folgt entschieden: „Die Klägerin hat einen Anspruch, in die Fischertagsgruppe der Stadtbachfischer aufgenommen zu werden und darf beim jährlichen Ausfischen des Stadtbachs nicht wegen ihres weiblichen Geschlechts ausgeschlossen werden.“

Antrag auf Gleichberechtigung wurde zuvor beim Verein abgelehnt

Tierärztin Christiane Renz ist seit vielen Jahren Mitglied im Fischertagsverein und hatte vor ihrer Klage bereits zweimal beim Verein vergeblich beantragt, dass auch Frauen beim Bachausfischen mitmachen dürfen. Ihre Anträge wurden beide Male mit großer Mehrheit von der Delegiertenversammlung des Vereins abgelehnt. Und zwar mit Verweis auf die Vereinssatzung, laut der nur Männern und Buben am Fischertag in den Bach jucken und Forellen fangen dürfen. Schließlich klagte Renz und bekam im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Memmingen Recht. Gegen das Urteil legte der Verein Berufung ein, die nun vom Landgericht zurückgewiesen wurde.

Gericht: "Verstoße gegen das Recht der Vereinsmitglieder auf Gleichbehandlung"

In der Begründung des Urteils legte Landgerichtspräsident Konrad Beß vor etwa 20 Medienvertretern und ebenso vielen Zuhörern ausführlich dar, warum Christiane Renz einen Anspruch hat, in die Gruppe der Stadtbachfischer aufgenommen zu werden. „Ein Aufnahmeanspruch der Klägerin ergibt sich nach Auffassung des Berufungsgerichts wegen eines Verstoßes des Fischertagsvereins gegen das Recht der Vereinsmitglieder auf Gleichbehandlung“, sagte Beß. Nach seinen Worten behandelt der Verein weibliche Mitglieder anders als männliche, „ohne vereinsrechtlich dafür einen sachlichen Grund zu haben“. Denn ein Sonderrecht für Männer wäre vereinsrechtlich nur dann zulässig, sofern die Ungleichbehandlung vom Vereinszweck gedeckt wäre. Und das ist nach Auffassung des Gerichts hier nicht der Fall. Laut Satzung sei der Vereinszweck der Dienst für Heimatpflege, Heimatkunde, Kultur und Umweltschutz. „Im Kern geht es somit um das Erinnern an die jahrhundertealte Tradition des Bachausfischens“, sagte Beß: „Nicht aber darum, an eine althergebrachte Rollenverteilung der Geschlechter zu erinnern.“

Wehrte sich gegen Männerbastionen bei Vereinsveranstaltungen: Christiane Renz.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archivbild)

Am Ende unterstrich der Landgerichtspräsident noch, dass der Aufnahmeanspruch von Frauen in die Fischergruppe schon aus vereinsrechtlichen Gründen besteht. Daher habe das Gericht es offen gelassen, ob Artikel 3 des Grundgesetzes – in dem die Gleichberechtigung der Geschlechter festgeschrieben ist – auch im Privatrecht anzuwenden ist.

Nimmt Fischertagsverein Urteil an? Entscheidung am Donnerstagabend

Nach der Urteilsverkündung steht Vereinsvorsitzender Michael Ruppert den Journalisten ebenfalls Rede und Antwort: „Wir hätten uns natürlich einen anderen Ausgang gewünscht, weil wir die Vereinsautonomie höher eingeschätzt haben.“ Dennoch spricht er von einer „guten Urteilsbegründung“ durch das Gericht. Ihm und seinen Mitstreitern im Verein sei es bei der Berufung auch darum gegangen, die Einschätzung einer weiteren Instanz zu hören. Ob der Fischertagsverein das Urteil annimmt oder noch einmal die nächste Instanz anruft, wird voraussichtlich am Donnerstagabend, 29. Juli, entschieden. Dann trifft sich die Delegiertenversammlung des Vereins und stimmt über das weitere Vorgehen ab. Das Landgericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls eine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Somit könnte das letzte Wort noch nicht gefallen sein.

Lesen Sie dazu auch

Indes zeigt sich Christiane Renz bereits zuversichtlich mit Blick auf den nächsten Fischertag: „Meine Stiefel stehen schon parat.“

Fischertag Memmingen: Das steckt hinter der Tradition

Beim Fischertag springen die Teilnehmer jedes Jahr im Sommer in den Memminger Stadtbach und holen Forellen aus dem Wasser. Wer den größten Fisch fängt, wird Fischerkönig.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

28.07.2021

So weit ich den Artikel verstanden habe, hat die Dame aus vereinsrechtlichen Gründen das Mitmachrecht erhalten.
Wenn das ein reiner Männerverein wäre, sehe die Sache schon wieder anders aus.
Es würde ja auch niemand die Frau daran hindern, einen reinen Frauen-Fischerinnen-Verein zu gründen.
Nun wird sie also in dieser sehr körperlichen Veranstaltung zwischen lauter Männer versuchen, nach Fischen zu greifen. Ich sehe es nicht als ausgeschlossen an, dass wir uns danach über Sexismus bei der Veranstaltung unterhalten dürfen, weil die Dame in dem Gewühl berührt wurden ist.

28.07.2021

Freud hätte bei solch Klagenden einen tief sitzenden Minderwertigkeitskomplex diagnostiziert

28.07.2021

*Beklagten
ich verbessere für Sie

28.07.2021

Jetzt bekommen die Wörter "Schwarz-Fischen" und "Schwarz-Sehen" wieder ihre richtige Bedeutung, denn jetzt wird´s dunkel.

28.07.2021

Während die Kriminalität und darunter vor allem die organisierte bei uns fröhliche Urständ feiern, hat man in der Maustadt nichts Besseres zu tun, als die Justiz mit diesem Unsinn zu beschäftigen. Nimmt man dazu die offenbar völlig unterbeschäftigten Protagonisten des Genderismus, dann offenbart sich die Beschleunigung der Dekadenz in unserer Politik und unseren Instanzen!

28.07.2021

Stimmt, der Fischerverein belästigt mit seiner unsäglichen verbohrtheit das Rechtssystem

28.07.2021

Falsch: Fischertag

Richtig: Fischer*innentag

28.07.2021

Ich habe gehört, dass heute in China ein Sack Reis umgefallen ist und in Hamburg hat man angeblich ein Fahrrad gestohlen... Woran erkennt man, dass eine Gesellschaft den Bezug zur Realität verloren hat? Richtig, an solchen Gerichtsprozessen.... Als hätten wir nichts wichtigeres zu tun/klären...

28.07.2021

Sie haben recht - aber anders als Sie wahrscheinlich meinen. Der Realitätsverlust liegt darin, dass ein Verein, der in seiner eigenen kleinen frauenfeindlichen Parallelwelt lebt, es auf einen Prozess ankommen lässt und auch nach dem ersten Urteil noch nicht bereit ist, in der Realität einer modernen bürglichen Gesellschaft anzukommen, in der man nunmal Menschen nicht aufgrund des Geschlechts diskriminieren darf.

28.07.2021

ich habe ja nur eine frage an Frau DR. Renz ?? wie kann man als aktive Tierschützerin nur so erpicht sein Tiere aufs brutalste zu erschlagen , oder ist ihr Ganzer aufwand da mitzumachen nur wieder einmal Emanzen gehabe ?? es gibt doch auch vereine wo keine Männer aktiv sind !

28.07.2021

Hallo Herr Friedrich - ich wollte sie nur erinnern was sie geschrieben haben:
" aber es sollte niemals persönlich werden und man sollte nachher immer noch in frieden bei einem glas wein an einem tisch sitzen können " - "Emanzengehabe" ist natürlich vollkommen sachlich und nett.

Welcher Verein in dem nur Frauen sind würde sie denn reizen? Nenne sie gerne Beispiele wo Männer ausgeschlossen werden wie in diesem Fischerverein?

28.07.2021

Hallo Herr Behrendt,
Ihr Kommentar ist ein klassisches Ablenkungsmanöver (whataboutism).
"Aber die Tiere" aber die "Emanzen".
Können Sie nicht einfach anerkennen, dass es grundlos diskriminierend ist, Frauen an diesem Brauch nicht teilnehmen zu lassen?
Ich fände es auch spannend von Ihnen Bespiele von Vereinen zu hören, in denen Männer nicht aktiv sind, aber gerne wären. Selbst der "Hausfrauenbund" (an sich schon eine Dokumentation überholter Rollenbilder) ist heutzutage "eine Interessenvertretung für Menschen, die einen Haushalt führen". Es mag Ihnen gefallen oder nicht, aber versuchen Sie in der Gegenwart anzukommen.

29.07.2021

CHRISTIAN S ich habe nichts dagegen Frauen an diesem Brauch teilnehmen zu lassen !!!! aber ich habe was dagegen wenn sich jemand auf der einen seite als absolute Tierschützerin hinstellt und dann den aus meiner Sicht brutalsten Sport nachgehen will , Tiere die nicht flüchten können mit einem Kescher einzufangen und dann mit mehreren Schlägen mit einem Rundholz oder Kantholz brutal zu erschlagen und dann noch dazu sagen Fische spüren keinen schmerz . das nenne ich absolute Doppelzüngigkeit !! von mir aus können alle Frauen dabei mitmachen , aber wie gesagt bei dieser Tierärzten regt mich auf das morgen und abendrede nicht zusammenpassen .

28.07.2021

Na hoffentlich klagen noch die restlichen Geschlechter, so erhalten wir die Arbeitskräfte in der Justiz. Man sollte auch nicht mehr "der Fisch" sagen dürfen, da sächlich neutral, ergo: Das Fisch-

28.07.2021

Das mit Gender und Grammatik scheint ja unglaublich verwirrend zu sein. Nein es heißt "der Fisch", aber zum Beispiel "das dumme Geschwätz". Wer hier sinnlos die Justiz beschäftigt, sind diese ewiggestrigen Vereinsmayer, die das Urteil nicht akzeptieren und nun durch die Instanzen gehen.

28.07.2021

Warum wollen sie Frauen das ausfischen verbieten? Bitte sachlich begründet!

27.07.2021

Alte, weiße Männer und deren Wasserträger bestimmen viele Strukturen. Das ist genau so und hat nichts mit Diskriminierung von Männern zu tun, Herr Aiwanger. Das findet man in allen Ebenen vom Vatikan, über den DFB bis in die Niederungen der Vereine vor Ort.
Zeit wird's, viel Erfolg, Frau Renz!!

27.07.2021

Was für ein Affentanz. Ich wünsche Frau Renz viel Erfolg.
An den Fischertagsverein: Es ist nie zu spät dafür, das richtige zu tun.