Urteil im Fischertagsprozess: Frauen dürfen fischen
Das Landgericht hat entschieden: Frauen dürfen künftig beim Fischertag in Memmingen fischen. Die Berufung wurde abgelehnt.
Sichtlich erleichtert und mit einem fröhlichen Lächeln auf den Lippen beantwortet Christiane Renz die Fragen der Journalisten im Gerichtssaal: „Ich bin gerade extrem glücklich und sehr froh, dass ich nun beim Fischertag mitmachen darf.“ Kurz zuvor hatte das Landgericht Memmingen die Berufung des Fischertagsvereins gegen ein Urteil des Amtsgerichts zurückgewiesen und wie folgt entschieden: „Die Klägerin hat einen Anspruch, in die Fischertagsgruppe der Stadtbachfischer aufgenommen zu werden und darf beim jährlichen Ausfischen des Stadtbachs nicht wegen ihres weiblichen Geschlechts ausgeschlossen werden.“
Antrag auf Gleichberechtigung wurde zuvor beim Verein abgelehnt
Tierärztin Christiane Renz ist seit vielen Jahren Mitglied im Fischertagsverein und hatte vor ihrer Klage bereits zweimal beim Verein vergeblich beantragt, dass auch Frauen beim Bachausfischen mitmachen dürfen. Ihre Anträge wurden beide Male mit großer Mehrheit von der Delegiertenversammlung des Vereins abgelehnt. Und zwar mit Verweis auf die Vereinssatzung, laut der nur Männern und Buben am Fischertag in den Bach jucken und Forellen fangen dürfen. Schließlich klagte Renz und bekam im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Memmingen Recht. Gegen das Urteil legte der Verein Berufung ein, die nun vom Landgericht zurückgewiesen wurde.
Gericht: "Verstoße gegen das Recht der Vereinsmitglieder auf Gleichbehandlung"
In der Begründung des Urteils legte Landgerichtspräsident Konrad Beß vor etwa 20 Medienvertretern und ebenso vielen Zuhörern ausführlich dar, warum Christiane Renz einen Anspruch hat, in die Gruppe der Stadtbachfischer aufgenommen zu werden. „Ein Aufnahmeanspruch der Klägerin ergibt sich nach Auffassung des Berufungsgerichts wegen eines Verstoßes des Fischertagsvereins gegen das Recht der Vereinsmitglieder auf Gleichbehandlung“, sagte Beß. Nach seinen Worten behandelt der Verein weibliche Mitglieder anders als männliche, „ohne vereinsrechtlich dafür einen sachlichen Grund zu haben“. Denn ein Sonderrecht für Männer wäre vereinsrechtlich nur dann zulässig, sofern die Ungleichbehandlung vom Vereinszweck gedeckt wäre. Und das ist nach Auffassung des Gerichts hier nicht der Fall. Laut Satzung sei der Vereinszweck der Dienst für Heimatpflege, Heimatkunde, Kultur und Umweltschutz. „Im Kern geht es somit um das Erinnern an die jahrhundertealte Tradition des Bachausfischens“, sagte Beß: „Nicht aber darum, an eine althergebrachte Rollenverteilung der Geschlechter zu erinnern.“
Am Ende unterstrich der Landgerichtspräsident noch, dass der Aufnahmeanspruch von Frauen in die Fischergruppe schon aus vereinsrechtlichen Gründen besteht. Daher habe das Gericht es offen gelassen, ob Artikel 3 des Grundgesetzes – in dem die Gleichberechtigung der Geschlechter festgeschrieben ist – auch im Privatrecht anzuwenden ist.
Nimmt Fischertagsverein Urteil an? Entscheidung am Donnerstagabend
Nach der Urteilsverkündung steht Vereinsvorsitzender Michael Ruppert den Journalisten ebenfalls Rede und Antwort: „Wir hätten uns natürlich einen anderen Ausgang gewünscht, weil wir die Vereinsautonomie höher eingeschätzt haben.“ Dennoch spricht er von einer „guten Urteilsbegründung“ durch das Gericht. Ihm und seinen Mitstreitern im Verein sei es bei der Berufung auch darum gegangen, die Einschätzung einer weiteren Instanz zu hören. Ob der Fischertagsverein das Urteil annimmt oder noch einmal die nächste Instanz anruft, wird voraussichtlich am Donnerstagabend, 29. Juli, entschieden. Dann trifft sich die Delegiertenversammlung des Vereins und stimmt über das weitere Vorgehen ab. Das Landgericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls eine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Somit könnte das letzte Wort noch nicht gefallen sein.
Indes zeigt sich Christiane Renz bereits zuversichtlich mit Blick auf den nächsten Fischertag: „Meine Stiefel stehen schon parat.“
Fischertag Memmingen: Das steckt hinter der Tradition
Beim Fischertag springen die Teilnehmer jedes Jahr im Sommer in den Memminger Stadtbach und holen Forellen aus dem Wasser. Wer den größten Fisch fängt, wird Fischerkönig.
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So weit ich den Artikel verstanden habe, hat die Dame aus vereinsrechtlichen Gründen das Mitmachrecht erhalten.
Wenn das ein reiner Männerverein wäre, sehe die Sache schon wieder anders aus.
Es würde ja auch niemand die Frau daran hindern, einen reinen Frauen-Fischerinnen-Verein zu gründen.
Nun wird sie also in dieser sehr körperlichen Veranstaltung zwischen lauter Männer versuchen, nach Fischen zu greifen. Ich sehe es nicht als ausgeschlossen an, dass wir uns danach über Sexismus bei der Veranstaltung unterhalten dürfen, weil die Dame in dem Gewühl berührt wurden ist.
Freud hätte bei solch Klagenden einen tief sitzenden Minderwertigkeitskomplex diagnostiziert
*Beklagten
ich verbessere für Sie
Jetzt bekommen die Wörter "Schwarz-Fischen" und "Schwarz-Sehen" wieder ihre richtige Bedeutung, denn jetzt wird´s dunkel.
Während die Kriminalität und darunter vor allem die organisierte bei uns fröhliche Urständ feiern, hat man in der Maustadt nichts Besseres zu tun, als die Justiz mit diesem Unsinn zu beschäftigen. Nimmt man dazu die offenbar völlig unterbeschäftigten Protagonisten des Genderismus, dann offenbart sich die Beschleunigung der Dekadenz in unserer Politik und unseren Instanzen!
Stimmt, der Fischerverein belästigt mit seiner unsäglichen verbohrtheit das Rechtssystem
Falsch: Fischertag
Richtig: Fischer*innentag
Ich habe gehört, dass heute in China ein Sack Reis umgefallen ist und in Hamburg hat man angeblich ein Fahrrad gestohlen... Woran erkennt man, dass eine Gesellschaft den Bezug zur Realität verloren hat? Richtig, an solchen Gerichtsprozessen.... Als hätten wir nichts wichtigeres zu tun/klären...
Sie haben recht - aber anders als Sie wahrscheinlich meinen. Der Realitätsverlust liegt darin, dass ein Verein, der in seiner eigenen kleinen frauenfeindlichen Parallelwelt lebt, es auf einen Prozess ankommen lässt und auch nach dem ersten Urteil noch nicht bereit ist, in der Realität einer modernen bürglichen Gesellschaft anzukommen, in der man nunmal Menschen nicht aufgrund des Geschlechts diskriminieren darf.
ich habe ja nur eine frage an Frau DR. Renz ?? wie kann man als aktive Tierschützerin nur so erpicht sein Tiere aufs brutalste zu erschlagen , oder ist ihr Ganzer aufwand da mitzumachen nur wieder einmal Emanzen gehabe ?? es gibt doch auch vereine wo keine Männer aktiv sind !
Hallo Herr Friedrich - ich wollte sie nur erinnern was sie geschrieben haben:
" aber es sollte niemals persönlich werden und man sollte nachher immer noch in frieden bei einem glas wein an einem tisch sitzen können " - "Emanzengehabe" ist natürlich vollkommen sachlich und nett.
Welcher Verein in dem nur Frauen sind würde sie denn reizen? Nenne sie gerne Beispiele wo Männer ausgeschlossen werden wie in diesem Fischerverein?
Hallo Herr Behrendt,
Ihr Kommentar ist ein klassisches Ablenkungsmanöver (whataboutism).
"Aber die Tiere" aber die "Emanzen".
Können Sie nicht einfach anerkennen, dass es grundlos diskriminierend ist, Frauen an diesem Brauch nicht teilnehmen zu lassen?
Ich fände es auch spannend von Ihnen Bespiele von Vereinen zu hören, in denen Männer nicht aktiv sind, aber gerne wären. Selbst der "Hausfrauenbund" (an sich schon eine Dokumentation überholter Rollenbilder) ist heutzutage "eine Interessenvertretung für Menschen, die einen Haushalt führen". Es mag Ihnen gefallen oder nicht, aber versuchen Sie in der Gegenwart anzukommen.
CHRISTIAN S ich habe nichts dagegen Frauen an diesem Brauch teilnehmen zu lassen !!!! aber ich habe was dagegen wenn sich jemand auf der einen seite als absolute Tierschützerin hinstellt und dann den aus meiner Sicht brutalsten Sport nachgehen will , Tiere die nicht flüchten können mit einem Kescher einzufangen und dann mit mehreren Schlägen mit einem Rundholz oder Kantholz brutal zu erschlagen und dann noch dazu sagen Fische spüren keinen schmerz . das nenne ich absolute Doppelzüngigkeit !! von mir aus können alle Frauen dabei mitmachen , aber wie gesagt bei dieser Tierärzten regt mich auf das morgen und abendrede nicht zusammenpassen .
Na hoffentlich klagen noch die restlichen Geschlechter, so erhalten wir die Arbeitskräfte in der Justiz. Man sollte auch nicht mehr "der Fisch" sagen dürfen, da sächlich neutral, ergo: Das Fisch-
Das mit Gender und Grammatik scheint ja unglaublich verwirrend zu sein. Nein es heißt "der Fisch", aber zum Beispiel "das dumme Geschwätz". Wer hier sinnlos die Justiz beschäftigt, sind diese ewiggestrigen Vereinsmayer, die das Urteil nicht akzeptieren und nun durch die Instanzen gehen.
Warum wollen sie Frauen das ausfischen verbieten? Bitte sachlich begründet!
Alte, weiße Männer und deren Wasserträger bestimmen viele Strukturen. Das ist genau so und hat nichts mit Diskriminierung von Männern zu tun, Herr Aiwanger. Das findet man in allen Ebenen vom Vatikan, über den DFB bis in die Niederungen der Vereine vor Ort.
Zeit wird's, viel Erfolg, Frau Renz!!
Was für ein Affentanz. Ich wünsche Frau Renz viel Erfolg.
An den Fischertagsverein: Es ist nie zu spät dafür, das richtige zu tun.