Gleiche Gras-Grenzen
Bayerns Justizminister Bausback für bundesweit einheitliche Cannabis-Freimengen
Bei der Cannabis-Menge, die als Eigenbedarf gilt, gibt es in den Bundesländern große Unterschiede. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hat einen Vorstoß aus Baden-Württemberg für einheitliche Cannabis-Grenzwerte begrüßt. „Ich halte eine bundesweit einheitliche Obergrenze bei der Frage, was eine ,geringe Menge‘ Cannabis ist, für grundsätzlich wünschenswert“, sagte Bausback. Die Obergrenze für Cannabis, auch als Gras bezeichnet, müsse allerdings wie in Bayern und den meisten Bundesländern bei sechs Gramm liegen. Wegen des „stetigen Anstiegs des durchschnittlichen Wirkstoffgehalts“ sei eine Grenze von mehr als sechs Gramm nicht vertretbar.
Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) hatte zuvor eine einheitliche Obergrenze gefordert, bis zu der Strafverfahren eingestellt werden können: „Es ist der Bevölkerung schwer zu vermitteln, dass ein und dasselbe Delikt in Baden-Württemberg verfolgt und in Berlin eingestellt wird.“ (dpa)
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