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  3. Augsburg: Goldfinger-Prozess: Datenschutz-Debakel für Staatsanwaltschaft

Augsburg
14.10.2020

Goldfinger-Prozess: Datenschutz-Debakel für Staatsanwaltschaft

Prozess in Augsburg: Wurde mit Goldhandel Steuerhinterziehung betrieben?
Foto: Armin Weigel, dpa

Plus Wurde bei der großen Razzia in Anwaltskanzleien gegen Gesetze verstoßen? Ein Richter lässt Festplatten versiegeln.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft muss im Goldfinger-Verfahren erneut einen herben Rückschlag hinnehmen. Ein Richter hat den Anklägern beim Thema Datenschutz kräftig auf die Finger geklopft. Das Ergebnis sind ziemliche Unannehmlichkeiten für die Ermittler.

Heute, in Zeiten elektronischer Datenverarbeitung, hat das Thema Datenschutz auch in Strafverfahren einen hohen Stellenwert. Die Ermittler unterliegen viel strengeren Bestimmungen als früher. Aber diese Regeln wurden im Goldfinger-Prozess offenbar nicht genau eingehalten. Ausgangspunkt ist die große, zentrale Razzia im Januar 2018. Mehr als 200 Wohn- und Geschäftsräume wurden durchsucht. Der Verdacht: Rund 100 Millionäre haben mit dem Steuergestaltungsmodell „Goldfinger“ dem Fiskus rund eine Milliarde Euro Steuern vorenthalten. Initiatoren des Modells waren Rechtsanwälte und Steuerberater zweier renommierter Münchner Kanzleien. Die Ermittler beschlagnahmten massenhaft Daten. Unter anderem sind wohl die kompletten Server der beiden Kanzleien kopiert und sichergestellt worden.

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Die Diskussion ist geschlossen.

14.10.2020

das Verfahren einfach eistellen und die Staatsanwälte und ihre weisungsbefugten Vorgesetzten sofort ohne Geld und Sachbezüge aus dem öffentlichen dienst entfernen ! nun ja über die verursachten kosten sollte man ihnen das Privatvermögen einziehen !!
das hier geschriebene sollte natürlich Satire sein ,lach , denn wer will schon gerne die Augsburger Oberscheriffs zu Feinden haben .

14.10.2020

Das Verfahren sollte zügig beendet werden, bevor es für die offensichtlich übereifrige Augsburger Staatsanwaltschaft noch peinlicher wird. Man weiß dort ja scheinbar nicht einmal was man den Angeklagten nun genau vorwirft, außer moralischer Verwerflichkeiten.