Grillen auf öffentlichen Plätzen in Bayern wieder erlaubt
Zum Schutz vor Ansteckungen hatte die Staatsregierung das Grillen in der Öffentlichkeit während der Corona-Pandemie untersagt. Nun setzte ein Gericht die Regelung außer Vollzug.
Das im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen verbotene Grillen auf öffentlichen Plätzen und in Anlagen ist in Bayern wieder erlaubt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setzte die entsprechende Regelung am Dienstag in einem Normenkontroll-Eilverfahren vorläufig außer Vollzug - wegen Unverhältnismäßigkeit (Az. 20 NE 20.1754 vom 1.9.2020).
Staatsregierung hatte Grillen in der Öffentlichkeit untersagt
Die Staatsregierung hatte das Grillen in der Öffentlichkeit zum Schutz vor Ansteckungen unabhängig von den anwesenden Personen generell untersagt. (dpa)
Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.
Die Diskussion ist geschlossen.