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20.05.2019

Grüne lassen nicht locker

Polizeiaufgabengesetzsoll überprüft werden

Ein Jahr nach der heftig umstrittenen Reform des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) in Bayern fordern die Grünen im Landtag eine wissenschaftliche Überprüfung. Ein unabhängiges Forschungsprojekt soll Auswirkungen auf die Grundrechte von Betroffenen untersuchen und eine „Überwachungsgesamtrechnung für Bayern“ erstellen und bewerten. Begründung: Die im Sommer vergangenen Jahres auf Vorschlag des Innenministeriums eingerichtete Expertenkommission unter Vorsitz des früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Karl Huber beschränke sich lediglich auf eine Untersuchung der Vollzugspraxis. Sie beschäftige sich aber nicht mit der Frage, ob die neuen Befugnisse der Polizei mit der Verfassung vereinbar sind oder ob sie elementare Bürgerrechte verletzen.

„Die Zweifel und Bedenken zehntausender Bürgerinnen und Bürger, die im vergangenen Jahr auf Bayerns Straßen gegen das neue Polizeiaufgabengesetz demonstriert hatten, können mit dieser Herangehensweise nicht ausgeräumt werden“, heißt es in dem Grünen-Antrag, der diese Woche vorgestellt werden soll.

Im Innenministerium wird derweil an einer Nachbesserung des PAG gearbeitet. „Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass wir vonseiten der Staatsregierung das Gesetz in einigen Punkten präzisieren“, bekräftigte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Insbesondere die Regelung zum präventiven Sicherheitsgewahrsam soll um die Bestimmung ergänzt werden, dass den Betroffenen – zum Beispiel Stalkern, islamistischen Gefährdern oder Personen, die andere bedrohen – „zwingend“ ein Rechtsanwalt zur Seite gestellt wird. Auf richterliche Anordnung habe es nach dem neuen PAG bisher 21 Fälle gegeben, in dem Sicherheitsgewahrsam über 14 Tage hinaus verhängt wurde.

Das Innenministerium, so Herrmann, wartet derzeit noch auf den Abschlussbericht der „Huber-Kommission“. Dann soll es schnell gehen. „Ich gehe davon aus, dass wir rasch einen Gesetzentwurf vorlegen werden“, sagte der Innenminister auf Nachfrage.

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