Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Krisenpolitik: Grüne scheitern mit Forderung nach Corona-Gesetz in Bayern

Krisenpolitik
08.10.2020

Grüne scheitern mit Forderung nach Corona-Gesetz in Bayern

Die Grünen kritisieren, dass der Landtag gerade nichts mitzureden hat. Ein Corona-Gesetz allein für Bayern? Wird es trotzdem nicht geben.
Foto: Hoppe, dpa

Dass der Landtag in der Krise keine Kompetenz hat, ärgert die Opposition. Der Lösungsvorschlag der Freien Wähler kommt gar nicht gut an.

Die Grünen im Landtag stehen mit ihrer Forderung nach einem eigenen bayerischen Corona-Gesetz allein. Zwar erntete ihr rechtspolitischer Sprecher Toni Schuberl im Grundsatz einige Zustimmung für seinen Wunsch nach einer besseren Beteiligung des Landtags in der Corona-Politik. Den Gesetzentwurf der Grünen aber lehnt die Mehrheit der Parlamentarier als nicht praktikabel und obendrein verfassungswidrig ab. Ein Antrag der Freien Wähler, der ebenfalls auf eine engere Einbindung des Landtags über einen „runden Tisch“ zielt, wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen.

Schuberl ließ in der Plenardebatte des Landtags kaum ein gutes Haar an den Corona-Anordnungen der Staatsregierung – zwar nicht an den Maßnahmen im Einzelnen, wohl aber an ihrer Gesamtheit. Er listete zahlreiche widersprüchliche Regelungen auf, zum Beispiel dass an Gottesdiensten im Freien nur 200 Gläubige teilnehmen dürften, bei Open-Air-Konzerten aber 400 Zuhörer zugelassen seien. „Das ist ein konzeptloser Regelwirrwarr“, sagte Schuberl. Mit dem Gesetz der Grünen „würde das Regelwerk verständlicher, schlanker und nachvollziehbarer“. Die Anordnungen, so forderte er, müssten dem Grundsatz der Gleichbehandlung folgen.

Corona-Verordnungen schränken Grundrechte ein

Dass durch die Corona-Verordnungen der Staatsregierung Grundrechte eingeschränkt werden, der Landtag aber dabei keinerlei Entscheidungsbefugnisse hat, sorgt auch bei Parlamentariern anderer Fraktionen für Unbehagen. Schließlich handle es sich bei der Pandemie nicht mehr um einen kurzfristigen Notstand, sondern um einen Dauerzustand, dessen Ende nicht abzusehen sei. Trotzdem fand Schuberl keine Mitstreiter, auch nicht in den Reihen der Opposition.

SPD-Fraktionschef Horst Arnold sagte, er stehe „dem Grundgedanken“ aufgeschlossen gegenüber, äußerte aber erhebliche Zweifel, dass der Gesetzentwurf rechtmäßig und das Gesetz praktikabel sei. Alexander Hold (Freie Wähler) räumte ein, dass es Regelungen gebe, die „nicht konsistent“ seien. Auf diese Probleme aber gebe der Gesetzentwurf der Grünen „null Antwort“.

Corona-Vorschlag im Landtag sei verfassungswidrig

Auf scharfen Widerspruch stieß der Vorstoß der Grünen bei der CSU. Fraktionsgeschäftsführer Tobias Reiß nannte den Gesetzentwurf unsinnig und inhaltsleer. Außerdem sei er verfassungswidrig, weil beim Infektionsschutz die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liege. Und praktikabel sei der Vorschlag auch nicht. Bayern brauche in der Krise keine parlamentarischen Verfahren, sondern Handlungskompetenz. Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) ging noch weiter und warf Schuberl vor, mit seiner Auflistung angeblich widersprüchlicher Regelung die Corona-Politik ins Lächerliche zu ziehen. „Machen Sie Ihre Punkte im Kabarett, wir müssen sie im Dienst der Bevölkerung machen“, sagte Herrmann.

Heftig umstritten war danach auch der Antrag der Freien Wähler, den der schwäbische Abgeordnete Fabian Mehring auf den Weg gebracht hatte. Ein „runder Tisch“, so Mehring, könne zu einem „Schulterschluss“ zwischen Staatsregierung und Landtag führen. Das sahen allerdings nur die Freien und die CSU so. SPD-Fraktionschef Arnold geißelte das Vorhaben als „Placebo-Beteiligung“.

  • Warum beide Vorschläge eine Bauchlandung sind, lesen Sie im Kommentar.

Lesen Sie auch:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.