Güllegruben-Prozess: Täter muss in Psychiatrie
Im Güllegruben-Prozess um die Tötung eines Elternpaars ist der angeklagte Sohn am Freitag vom Vorwurf des zweifachen Mordes freigesprochen worden. Er muss in die Psychiatrie.
Augsburg (dpa/lby) - Im Güllegruben-Prozess um die Tötung eines Elternpaars ist der angeklagte Sohn am Freitag vom Vorwurf des zweifachen Mordes freigesprochen worden.
Gleichzeitig verfügte das Gericht seine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus. Das Gericht folgte dem Gutachten, wonach der 35-Jährige durch Schizophrenie an einer tiefgreifenden Persönlichkeitsstörung leide und für die grausame Tat keine Schuld im strafrechtlichen Sinn habe.
Der Angeklagte hatte zugegeben, im Januar seine Eltern mit der Axt erschlagen und in die Güllegrube geworfen zu haben. Beide waren schwer verletzt erstickt. Als Motiv hatte der Beschuldigte Stimmen im Kopf angegeben, die ihn zur Tat gedrängt hätten.
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