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Landgericht Regensburg: Gustl Mollath muss sich psychiatrisch untersuchen lassen
Landgericht Regensburg
12.12.2013
Gustl Mollath muss sich psychiatrisch untersuchen lassen
Gustl Mollath droht eine weitere psychiatrische Untersuchung. Dabei hatte Mollath Psychiatern bislang stets misstraut.
Jahrelang war Gustl Mollath gegen seinen Willen in einer Psychiatrie untergebracht. Auch deshalb hatte der inzwischen 57-Jährige Psychiatern stets misstraut. Doch nun soll Gustl Mollath erneut psychiatrisch begutachtet werden. Psychiater Norbert Nedopil soll die Schuldfähigkeit des Nürnbergers überprüfen - wegen des Wiederaufnahmeverfahrens am Landgericht Regensburg. Gerichtssprecher Johann Piendl bestätigte einen Bericht der "Nürnberger Nachrichten" (Donnerstag). Das Wiederaufnahmeverfahren soll voraussichtlich im Frühjahr beginnen.
Gutachter soll Gustl Mollath untersuchen
Die zuständige 6. Strafkammer habe die Bestellung des Gutachters unter anderem mit der "Vorgeschichte" des Falls begründet, sagte der Gerichtssprecher. Es wäre verfahrensrechtlich unangemessen, wenn das Gericht in einem solchen Fall kein Gutachten in Auftrag geben würde. Unabhängig vom Fall Mollath seien Gerichte bei Anhaltspunkten für eine fehlende Schuldfähigkeit von Angeklagten grundsätzlich dazu verpflichtet, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen, sagte Piendl.
Im Frühjahr wohl muss Mollath wieder vor Gericht
Der Sprecher legte aber Wert auf die Feststellung, dass das Gericht keineswegs an die Einschätzung des Gutachters gebunden sei. "Das Gericht kann daraus in eigener Zuständigkeit seine Schlüsse ziehen. Nicht der Gutachter, sondern das Gericht entscheidet über einen Angeklagten." Mollath muss sich voraussichtlich von Frühjahr 2014 an wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Das Verfahren von 2006 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth soll damit erneut aufgerollt werden.
Gustl Mollath hatte psychiatrische Untersuchung immer abgelehnt
Nach Piendls Angaben werde der Gutachter das direkte Gespräch mit Mollath suchen. Sollte Gustl Mollath einen direkten Kontakt mit ihm ablehnen, werde auch Nedopil nach Aktenlage entscheiden müssen. "Das können dann neben früheren Erkenntnissen auch Arztbriefe und andere verwertbare Dokumente sein", erläuterte Piendl. Mollath hatte in der Vergangenheit zumeist eine Begutachtung mit dem Argument abgelehnt, er sei nicht psychisch krank. Auch Mollaths Anwalt Gerhard Strate hatte wiederholt erklärt, er halte eine psychiatrische Untersuchung seines Mandanten für überflüssig.
Gustl Mollath kam im Sommer frei
Seit 2006 saß Gustl Mollath in der Psychiatrie. Ihm wurde vorgeworfen, seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen zu haben. In diesem Sommer kam Gustl Mollath frei. Mehrere Gutachter hatten ihm "Wahnvorstellungen" attestiert und ihn als allgemeingefährlich eingestuft und deshalb seine Einweisung in die Gerichtspsychiatrie empfohlen. In der Regel fußten die Gutachter-Einschätzungen auf Informationen aus Mollaths Straf- und Patientenakte. Mollath selbst sah sich stets als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte bei der HypoVereinsbank aufgedeckt hatte. dpa/AZ
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