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  3. Nürnberg: Gustl Mollath will Bayern auf Schadenersatz verklagen

Nürnberg
27.02.2018

Gustl Mollath will Bayern auf Schadenersatz verklagen

Gustl Mollath hatte zu Unrecht sieben Jahre in einer forensischen Psychiatrie verbracht. Jetzt kündigt er eine Schadenersatzklage gegen den Freistaat an.
Foto: Daniel Karmann, dpa (Archiv)

Gustl Mollath verbrachte sieben Jahre lang zu Unrecht in der geschlossenen Psychiatrie. Jetzt kündigt er an, den Freistaat auf Schadenersatz zu verklagen.

Das Justizopfer Gustl Mollath will seine Schadenersatzansprüche gegen das Land Bayern nun auf dem Gerichtsweg durchsetzen. Ein neuerliches Ersuchen an Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) habe nicht zu einem verbesserten Angebot der Staatsregierung geführt, teilte sein Anwalt Hildebrecht Braun am Dienstag in München mit. Mollath werde deshalb nun Klage erheben. 

Eine Entschädigung von 170.000 Euro lehnte Mollath ab

Das bayerische Justizministerium habe seinem Mandanten im Herbst 2017 schriftlich mitgeteilt, dass in einem außergerichtlichen Vergleich maximal eine Entschädigung von 170.000 Euro in Betracht komme. Das lehne Mollath ab, weil damit weder der materielle noch der immaterielle Schaden abgedeckt sei. Als Beispiel führt er neben seinem Nettoverdienstausfall von 90 Monaten auch den Verlust seines Hauses in Nürnberg an. 

Das Justizministerium bestätigte, dass die Landesregierung Mollath im Oktober 2017 eine Entschädigung von 170.000 Euro angeboten habe. Davon seien 70.000 Euro als Vorschuss bereits ausgezahlt worden. Mit seinem Angebot sei das Land  an "die Grenzen des rechtlich Möglichen" gegangen und habe "die Möglichkeiten des haushälterischen Zulässigen voll ausgeschöpft", teilte ein Ministeriumssprecher mit. 

Gustl Mollath verbrachte gegen seinen Willen sieben Jahre in einer Psychiatrie

Mollath war 2006 nach Körperverletzungsvorwürfen seiner Frau vom Landgericht Nürnberg-Fürth zwar wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Da ihm aber Gutachter - in Mollaths Augen zu Unrecht - Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit attestierten, wurde er gegen seinen Willen in die Psychiatrie eingewiesen. 

Mollath zählt zu den bekanntesten Justizopfern der deutschen Geschichte. Er hatte gegen seinen Willen mehr als sieben Jahre in der geschlossenen Psychiatrie zugebracht. Erst 2013 kam er frei. Ein Jahr später war er in einem aufsehenerregenden Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf der Körperverletzung seiner Ex-Frau freigesprochen worden. Das Regensburger Gericht war aber dennoch zu der Überzeugung gelangt, dass er seine Frau misshandelt hat. (dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

27.02.2018

Der Gustl soll die 170000 nehmen und den Rest von Denen einklagen, die ihm das eingebrockt haben, damit in Zukunft die Entscheider wissen, was ihnen bei Betrügereien blüht. Den nach wie vor, werden Gefälligkeits Gutachten bei solch Streitigkeiten gemacht.

28.02.2018

Eingebrockt haben ihm das nicht die "Gutachter" allein. Die Schandurteile entstanden nach einer Gemeinschaftsaktion der zerstörungswütigen Gattin mit beziehungs- und einflussreichen Steuerbetrügern plus "Amigos" in Banken und hoher Politik, einer willfährigen Justiz und Polizei. Dass von dieser kriminellen Bande nicht einer bestraft wurde und die damalige total unfähige bay. CSU-Justizministerin heute auf ihrem Brüsseler Faulenzerposten von schönen Reisen auf Steuerzahlers Kosten berichten kann ist der eigentliche Skandal. Der bay. Staat ist genau die richtige Adresse für seine Klage.