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Rechtsstreit
01.04.2014

Handy gestohlen: Student soll Rechnung über 17.000 Euro zahlen

In Spanien ist einem Vorarlberger sein Handy gestohlen worden. Er bekam später eine Rechnung über 17 000 Euro. Symbolbild.
Foto:  Philipp Laage, dpa

Ein gestohlenes Handy kommt einem Studenten aus Österreich teuer zu stehen. Er erhielt eine Rechnung über 17.000 Euro. Sein Mobilfunkanbieter will zumindest einen Teil des Geldes.

Eine horrende Handy-Rechnung in Höhe von 17.134 Euro hat ein Vorarlberger von seinem Mobilfunkbetreiber erhalten. Ihm war das Telefon in Spanien gestohlen worden. Innerhalb kurzer Zeit soll er 200 Stunden lang telefoniert haben.

Der Student war in einer Diskothek in Barcelona gewesen. Gegen 5 Uhr morgens etwa dürfte ihm sein Handy gestohlen worden sein. Das meldete der junge Mann seinem österreichischen Mobilfunkbetreiber, der die SIM-Karte des Telefons etwa gegen 9 Uhr sperrte. Innerhalb dieser Zeit soll der junge Mann rein rechnerisch 200 Stunden telefoniert haben. Der Gesprächsnachweis zeigte später, dass die angeblichen Telefonate alle jeweils fast 50 Minuten gedauert hätten.

Mit Computer unzählige Verbindungen aufgebaut

Die Betrüger hätten sich mit einem so genannten SIM-Box-Programm zwischen zwei Telefongesellschaften geschaltet, erklärt ein Verbraucherschützer. Computerunterstützt seien so unzählige Verbindungen aufgebaut worden. Es gehe dabei darum, Gesprächsminuten zu erzeugen. Dafür kassiere dann ein zweiter Netzbetreiber beziehungsweise die dahinter stehenden Betrüger.

Der Mobilfunkanbieter des Studenten will trotzdem die 17 000 Euro von dem jungen Mann und bezieht sich auf die Geschäftsbedingungen. Dort heißt es, dass bei Verlust oder Diebstahl der SIM-Karte solange der Kunde haftet, bis die Meldung, den Code zu ändern, beim Anbieter eintrifft. Dieser habe dem Studenten zwar einen Nachlass von 20 Prozent angeboten. Damit müsse der Vorarlberger aber immer noch 14 000 Euro bezahlen.

Rechtsanwalt zweifelt an gültigkeit der Geschäftsbedingungen

Er habe Zweifel, dass die Geschäftsbedingungen der Firma gültig seien, betonte der Rechtsanwalt des Studenten. Selbst wenn die Geschäftsbedingungen gültig wären, müsse darauf hingewiesen werden, dass keine Dienstleistungen erbracht worden seien, so Schneider. Da nicht telefoniert wurde, müsse auch nicht bezahlt werden.

Der Anwalt hat den Mobilfunkbetreiber aufgefordert, die Standortdaten des Handys herauszugeben und die Verbindungen offenzulegen. Das habe der Anbieter aber mit Hinweis darauf, dass der Datenschutz verletzt werde, bislang nicht getan.

Laut seinen Recherchen gebe es inzwischen sehr viele solcher Fälle, gerade in Verbindung mit Barcelona, teilte der Anwalt mit. Andere Netzbetreiber würden ihren Kunden aber dabei von vornherein nichts verrechnen. az/orf

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