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  3. Werner M. vor Gericht: Herrmann-Prozess: Der Angeklagte beharrt auf seiner Unschuld

Werner M. vor Gericht
18.03.2010

Herrmann-Prozess: Der Angeklagte beharrt auf seiner Unschuld

Werner M.

Sieben Plädoyers und das Wort des Angeklagten wurden am Donnerstag im Fall Ursula Herrmann gesprochen. Der Angeklagte Werner M. sagte: "Ich habe mit der Tat nichts zu tun." Von Holger Sabinsky

Oberstaatsanwältin Brigitta Baur hat am Donnerstag vor dem Landgericht Augsburg für den angeklagten Werner M. lebenslange Haft für die Entführung und den Tod Ursula Herrmanns gefordert. Dabei handele es sich um erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge.

Es sei ein Verbrechen gewesen, das im höchsten Maße menschenverachtend war, so Baur weiter in ihrem Plädoyer. Sie sehe deshalb keinen Grund, die mögliche Höchststrafe für das Verbrechen zu mindern.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat die Entführung und den Tod der kleinen Ursula Herrmann als "grauenhaftes Verbrechen" bezeichnet. Staatsanwältin Brigitta Baur sagte zu Beginn ihres Plädoyers, kaum ein anderer Kriminalfall habe die Öffentlichkeit so bewegt wie das "grauenhafte Schicksal" von Ursula.

Baur betonte, die Zehnjährige sei von dem Angeklagten im September 1981 entführt worden: "Ursula Herrmann erstickte an ihrem Schicksal, lebendig begraben in einer im Wald vergrabenen Kiste." Die "Kaltblütigkeit und Erbarmungslosigkeit des Täters" sei wie bei kaum einem anderen Fall zutage getreten.

Im Prozess um die Entführung und den Tod der kleinen Ursula Herrmann haben am 55. Verhandlungstag vor dem Landgericht Augsburg die Plädoyers begonnen. Die Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich die Höchststrafe lebenslänglich für den 59 Jahre alten Angeklagten fordern. Die Verteidigung will auf Freispruch plädieren.

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Freispruch für die Ehefrau beantragt

Für die 63-jährige Frau des Angeklagten, Gabriele, hat die Staatsanwaltschaft Freispruch beantragt. Sie habe zwar von der Tat gewusst, aber es sei unklar, seit wann und ob sie überhaupt aktiv beteiligt am Tod von Ursula Herrmann gewesen war.

Die Familie Herrmann ist nach wie vor nicht vollständig von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Um dieser Verunsicherung Ausdruck zu verleihen, hat Marion Zeck, die Vertreterin der Nebenklage, keinen speziellen Antrag auf Verurteilung gestellt. Sie machte jedoch deutlich, dass die Familie das Verbrechen an ihrer Tochter als Mord betrachtet.

Freispruch gefordert

Die Verteidiung hat Freispruch beantragt. Verteidiger Walter Rubach sagte: "Es gibt genügend Zweifel an der Täterschaft meines Mandanten." Rubach warnte davor, dass die Monstrosität des Verbrechens zu einer Vorverurteilung führt - die hätte in einem Strafprozess nichts zu suchen.

Werner M. machte sich schon den ganzen Tag Notizen. Am Ende des Prozesstages sagte der 59-Jährige: "Ich habe es schon einmal gesagt: Ich habe mit der Tat nichts zu tun. Mein Ziel ist ein Freispruch."

In dem seit mehr als einem Jahr laufenden Verfahren hatten er und seine Ehefrau bislang geschwiegen. Werner M. ist wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge angeklagt. Der 59-Jährige soll 1981 die zehnjährige Ursula bei Utting am Ammersee entführt und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt haben. Das Mädchen starb Stunden später, wurde aber erst 19 Tage später bei einer Polizeisuchaktion gefunden. Das Urteil fällt am nächsten Donnerstag. Holger Sabinsky

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