Heute fällt das Urteil im Prozess um Gustl Mollath
Gut ein Jahr nach der Freilassung aus der Psychiatrie wird am Donnerstag das Urteil gegen Gustl Mollath verkündet. Spannend ist, ob das Gericht von seiner Unschuld überzeugt ist.
Laut Staatsanwaltschaft hat der heute 57-Jährige im Jahr 2001 seine damalige Ehefrau geschlagen, getreten, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Später soll er sie auch etwa 90 Minuten eingesperrt haben und zudem Dutzende Reifen bei Unterstützern seiner Ex-Frau zerstochen haben.
Mollath beharrt auf einer Intrige seiner Frau
Mollath selbst hat die Vorwürfe zurückgewiesen. "Die mir vorgeworfenen Straftaten habe ich nicht begangen." Er bezichtigte dagegen seine Ex-Frau, eine Intrige gegen ihn gesponnen zu haben. Sie habe Straftaten erfunden, "um mich kostengünstig zu entfernen."
Die Staatsanwaltschaft glaubt indes nicht an ein Komplott der damaligen Ehefrau. Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl forderte am Regensburger Landgericht, Mollath wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung schuldig zu sprechen.
Hinweise auf eine erneute Unterbringung des Nürnbergers aufgrund einer Wahnvorstellung oder Gemeingefährlichkeit sieht der Staatsanwalt aber nicht.
Mollath kommt frei - aber bekommt er auch einen Freispruch?
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch "ohne Wenn und Aber". Die Freiheit ist dem langjährigen Psychiatrie-Insassen in jedem Fall sicher, da bei einem Wiederaufnahmeverfahren der Angeklagte nicht schlechter gestellt werden darf als beim Ausgangsverfahren.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte ihn 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst. dpa
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