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Freiheitsstrafen
23.03.2017

Hintergrund: Lebenslange Haft und die besondere Schwere der Schuld

Das äußerste Strafmaß in Deutschland ist der lebenslange Freiheitsentzug. Er kann sie nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Schwere der Tat bestimmt wie es weitergeht.

Die lebenslange Haft ist die höchste Strafe in Deutschland. Sie wird üblicherweise bei Mordfällen verhängt. Frühestens nach 15 Jahren kann die lebenslange Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden, eine automatische Entlassung des Häftlings aus dem Gefängnis erfolgt aber nicht. Der Mörder muss eine Aussetzung der Reststrafe beantragen, darüber entscheiden dann die Strafvollzugskammern der Landgerichte.

Schwere der Schuld ist ausschlaggebend

Sie legen auch fest, wie lange ein Täter in Haft bleiben muss, wenn die Richter im Urteil "die besondere Schwere der Schuld" feststellen. Denn dann ist nur in Ausnahmefällen - etwa bei hohem Alter oder schwerer Krankheit - nach 15 Jahre eine Freilassung möglich. 

Üblicherweise müssen die Mörder aber mehrere Jahre noch einsitzen, diese Haftstrafen dauern in vielen Fällen insgesamt mehr als 20 Jahre. Die besondere Schuldschwere kann vorliegen, wenn die Tat besonders verwerflich war, der Täter sehr brutal und grausam vorgegangen ist oder dem Opfer große Qualen zufügt hat. dpa/lby

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