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  3. Hochwasser in Bayern: Keller vollgelaufen - und nun?

Hochwasser in Bayern
03.06.2013

Keller vollgelaufen - und nun?

Wenn der Keller vollgelaufen ist, gibt es verschiedene Dinge zu beachten.
2 Bilder
Wenn der Keller vollgelaufen ist, gibt es verschiedene Dinge zu beachten.
Foto: Boris Roessler/dpa

Das Hochwasser hat in Bayern bereits Tausende Wohnungen überflutet. Welche Versicherung greift und was Hochwasser-Opfer beachten müssen, sagt ein Versicherungsexperte.

Das verheerende Hochwasser bedroht die Existenzen vieler Menschen in Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die angerichteten Schäden belaufen sich bereits jetzt auf mehrere Millionen Euro. Jens Leipert, Abteilungsleiter der Sachversicherung Schaden bei der Versicherungskammer Bayern, erklärt, welcher Versicherungsschutz bei einer überfluteten Wohnung greift. Außerdem rät der Fachmann, was Betroffene bei einem Schadensfall zu beachten haben.

Was ist zu tun, wenn bei mir zu Hause das Hochwasser Schäden angerichtet hat?

Jens Leipert: Für eine Versicherung ist es immer wichtig, so schnell wie möglich über einen Schadensfall informiert zu werden. Man kann sich telefonisch, per E-Mail oder bei seinem persönlichen Versicherungsberater vor Ort melden. Es genügt in den meisten Fällen aber schon, wenn wir kurz über den Schaden informiert werden, sodass er erfasst und gegebenenfalls die nächsten Schritte geklärt werden können. Im weiteren Verlauf benötigen wir dann in jedem Fall Fotos und möglichst Kostenvoranschläge, später dann Reparaturrechnungen.

Wenn nun der Teppich oder die alten Holzmöbel kaputt sind, darf ich sie dann gleich wegwerfen?

Leipert: Vorerst nicht. Sie sollten, so weit das möglich ist, noch aufbewahrt werden. Denn ein Versicherungsnehmer hat immer eine sogenannte Darlegungs- und Beweispflicht. Das heißt, er muss zumindest Fotos von den beschädigten Gegenständen machen. Aufgrund der Vielzahl der gemeldeten Schäden kann es auch ein wenig dauern, bis jemand von der Versicherung zu dem Kunden vor Ort kommt.

Welche Versicherungen greifen, wenn man von Hochwasser betroffen ist?

Leipert: Wichtig ist eine Versicherung gegen Elementarrisiken. Wenn das Wasser von oben kommt, dann sind damit mögliche Schäden abgesichert. Die Versicherung greift, wenn Grund und Boden überflutet sind. In solchen Fällen zahlen Hausrat- oder Gebäudeversicherung dann, wenn sie durch eine zusätzliche Elementarschadenversicherung ergänzt werden. Diese untersucht dann etwa auch, ob Wasser von außen, unten oder aus einer überfüllten Abwasserleitung eingedrungen ist. Die Wetterereignisse der vergangenen zehn Jahre haben die Bedeutsamkeit dieses Versicherungsschutzes untermauert. Gerade Menschen in Erdgeschosswohnungen sollten sich gegen Elementarrisiken absichern.

Also zahlt die Versicherung bei Hochwasser nur, wenn man gegen Elementarrisiken abgesichert ist?

Leipert: Ja. Wir haben etwa 200.000 Versicherte, die bei der Versicherungskammer diesen Schutz in Anspruch nehmen. (Anm. d. Red.: laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sind 68 Prozent aller Hauseigentümer ohne Elementarschadenversicherung)

Was geben Sie vom Hochwasser Betroffenen für Ratschläge?

Leipert: So weit es geht, sollten Hochwasser-Opfer aufräumen und Erst-Maßnahmen ergreifen. Alle lebenswichtigen Maßnahmen dürfen vorgenommen werden, bevor ein Sachverständiger der Versicherung vor Ort war. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Strom ausfällt und ein Elektriker geholt werden muss.

Wir berichten über das Hochwasser in Bayern ständig aktuell in unserem Liveticker.

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