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Ulm
15.02.2018

Horror-Rituale in Ulmer Jugendknast

Hinter diesen Mauern wurden Häftlinge misshandelt.
Foto: Alexander Kaya

Ein Prozess wirft Licht auf grausame und ekelerregende Vorgänge in einer Ulmer Justizvollzugsanstalt für Jugendliche. In der Kritik steht auch die Gefängnisleitung.

Direkt hinter dem im Ulmer Justizpalast tagenden Gericht spielte sich in einem Backsteingebäude der blanke Horror ab: Neuankömmlingen des Jugend-Untersuchungsgefängnisses wurde in der Dusche aufgelauert, sie wurden geschlagen, beinahe vergewaltigt und gezwungen, einen Cocktail aus Urin, Kot und Zigarettenasche zu trinken. Initiator und Hauptakteur war ein damals 19-jähriger Häftling.

Er und vier Mitgefangene mussten sich in den vergangenen Wochen vor dem Ulmer Landgericht verantworten. Am Donnerstag wurde der muskulöse Hauptangeklagte mit russisch klingendem Nachnamen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Deutsche sitzt zurzeit eine zehnjährige Strafe wegen versuchten Mordes ab. In seiner derzeitigen Haftanstalt musste der Verurteilte erneut in einen Sicherungsbereich verlegt werden, weil er wiederum Mithäftlinge geschlagen hat. Gegen einen Knastbruder wurde das Verfahren eingestellt. Die anderen erhielten Bewährungsstrafen nach dem Jugendrecht von acht Monaten bis zu zwei Jahren.

Staatsanwalt übt deutliche Kritik

Deutliche Worte wählte in dem Verfahren der Staatsanwalt. Er sprach von einem „rechtsfreien Raum“ und sei entsetzt, dass so etwas „mitten in Deutschland“ passieren könne. „Das beunruhigt mich. Da soll man resozialisiert das Gefängnis verlassen und kommt traumatisiert raus.“

Der Anwalt des Nebenklägers sprach in seinem Plädoyer von einem Erniedrigungsprozess der schlimmsten Art. Er beklagte, wie die Verteidiger in ihren Plädoyers auch, die mangelnde Aufsicht in der Jugendabteilung. Der Anwalt des Hauptangeklagten sprach auch von einem Versagen in der Justizvollzugsanstalt.

Gefängnisleiter: Lückenhafte Überwachung ist „politisch gewollt“

Diesen Vorwurf möchte Ulrich Schiefelbein, der Leiter der Justizvollzugsanstalt Ulm, nicht auf sich sitzen lassen. „Völlig unberechtigt“ seien die Angriffe der Anwälte. Die Überwachung der Untersuchungshäftlinge sei politisch gewollt nicht lückenlos. In der Abteilung seien 15 maximal 21-jährige mutmaßliche Straftäter untergebracht, die von zwei Bediensteten betreut würden. Nach dem Wecken um 7 Uhr und einem gemeinsamen Frühstück sei der Tag zwar mit viel Programm wie Schule, Arbeit oder Kursen zur Berufsvorbereitung ausgefüllt.

Doch in den Pausen könnten sich die Untersuchungshäftlinge frei bewegen. Auch in den Duschen gebe es keine Überwachung. Die Bedingungen in der U-Haft seien andere als die Haft zum Vollzug der Strafe. Nach Darstellung von Schiefelbein habe es sich in diesem Fall um eine „sehr unglückliche Konstellation“ gehandelt. Der Haupttäter habe eine außergewöhnlich hohe kriminelle Energie.

Mehr Kontrollen, kürzere Duschzeiten

Seit dem Geschehen seien vier Jahre vergangen, in denen es keine derartigen Vorkommnisse gegeben habe. Eine Konsequenz sei jedoch gezogen worden: Die zwei Wärter seien angewiesen worden, öfters Kontrollgänge zu unternehmen. Und auch die Duschzeiten werden jetzt streng reglementiert.

Auch der Vorsitzende Richter sprang Schiefelbein zur Seite: Das was in der Ulmer JVA passierte, könne nicht verhindert werden, ansonsten müssten alle Jugendlichen in U-Haft in Einzelhaft gesteckt werden, was dem Ziel der Resozialisierung widersprechen würde. Untersuchungen hätten zudem belegt, dass sich unter Häftlingen immer wieder Rangordnungen bilden, die mit Gewalt von einzelnen durchgesetzt würden.

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15.02.2018

Was hat der 19 Jährige in der Jugendanstalt zu suchen, mit 18 ist man volljährig, aber so ist die deutsche Kuscheljustiz, mit all seinen Folgen. Solche Typen mit solch einem Strafregister müßen in den Erwachsenenvollzug, dort vergehen ihm die Flausen.