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Sonthofen
05.07.2010

Hüttenwirt nach Massenerkrankung vor Gericht

Wandern in den Alpen.

Nach einer Massenerkrankung von Wanderern in den Allgäuer Alpen muss jetzt ein Hüttenwirt vor Gericht.

Knapp ein Jahr nach einer Massenerkrankung von Wanderern in den Allgäuer Alpen muss sich ein Hüttenwirt an diesem Dienstag vor dem Amtsgericht Sonthofen verantworten.

Dem 38 Jahre alten Angeklagten aus dem Oberallgäu wird fahrlässiger Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung vorgeworfen. Er soll trotz Verunreinigung einer UV-Wasserentkeimungsanlage Trinkwasser aufbereitet haben. Dieses Wasser hätte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht mehr an Gäste abgegeben werden dürfen, da es keine Trinkwasserqualität hatte.

Im August 2009 waren in den Allgäuer Alpen rund 230 Wanderer an Magen-Darm-Infektionen erkrankt, die meisten davon durch verschmutztes Trinkwasser der Rappenseehütte. Einige Wanderer hatten zusätzlich die hoch ansteckenden Noroviren in andere Hütten eingeschleppt. Die Rappenseehütte war daraufhin vorübergehend gesperrt und gründlich gereinigt worden. Von den erkrankten Wanderern waren 40 in Krankenhäusern behandelt worden.

Das Amtsgericht Sonthofen hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten gegen den Wirt der Rappenseehütte Strafbefehl erlassen. Die Anklagebehörde hatte für das Vergehen eine Geldstrafe von 2500 Euro vorgeschlagen. Da der Hüttenwirt dagegen Einspruch eingelegt hatte, wird die Angelegenheit jetzt vor Gericht aufgerollt. dpa/lby

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