
Hund der Nachbarin entführt
Ein Arbeitsloser hat den Hund seiner Nachbarin entführt - und wollte so Geld erpressen.
Nach der Entführung des Hundes seiner Nachbarin ist ein 42-jähriger Arbeitsloser wegen Erpressung zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt worden.
Das Düsseldorfer Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann das Tier einfach mit zu sich in die Wohnung genommen und für die Herausgabe zehn Euro gefordert hatte. Die Frau hatte damals bezahlt und den Hund wieder zurückbekommen. Anschließend alarmierte sie die Polizei. (ddp)
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