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NSU-Prozess
21.06.2018

Im NSU-Prozess ist das letzte Plädoyer gesprochen

Am Donnerstag beendete die Verteidigerin der Hauptangeklagten Beate Zschäpe, Anja Sturm, das letzte Plädoyer in dem seit Mai 2013 laufenden Mammutverfahren.
Foto: Christof Stache, afp

Nach mehr als fünf Jahren und mehr als 430 Verhandlungstagen steuert der Münchner NSU-Prozess auf das Urteil zu. Am Donnerstag endete das letzte Plädoyer.

Am Donnerstag beendete die Verteidigerin der Hauptangeklagten Beate Zschäpe, Anja Sturm, das letzte Plädoyer in dem seit Mai 2013 laufenden Mammutverfahren. Nun muss sich das Münchner Oberlandesgericht noch mit letzten Beweisanträgen der Zschäpe-Verteidiger befassen. Danach dürfte der Weg für ein Urteil gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin und die insgesamt vier Mitangeklagten frei sein. Sollte es nicht wieder zu neuen Verzögerungen geben, könnte dies im Juli kommen.

Eine Verurteilung der im NSU-Prozess angeklagten Beate Zschäpe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung würde nach Ansicht der Rechtsanwältin Anja Sturm europäischem Recht widersprechen. Sturm sagte am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht (OLG) München, Terrorismus sei eine "Kommunikationsform". Das habe die EU in einem Rahmenbeschluss festgelegt.

Für Terrorismus gelte demnach: "Tue Schlechtes und rede darüber", sagte Sturm. Sie nahm damit darauf Bezug, dass der NSU - anders als beispielsweise die linksterroristische RAF - sich im Untergrund nie öffentlich zu den Taten bekannte. Sie empfahl dem OLG, diese Frage beim Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen.

Sturm warnte überdies davor, den Begriff "Terrorismus" zu leichtfertig zu verwenden. Das Wort fasziniere "mit seinem Nimbus des Geheimen, Subversiven, Unkontrollierbaren und Unvermeidlichen". Dem könne man Wirkung nehmen, "wenn man das Verhalten von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos auf das reduziert, was es ist - die Begehung von Serienmorden".

Böhnhardt und Mundlos waren fast 14 Jahre die Partner Zschäpes im Untergrund. Die beiden sollen zehn Menschen aus Fremdenhass oder Hass auf den Staat ermordet und zwei Sprengstoffanschläge verübt haben. Neun der Opfer hatten Migrationshintergrund. Die Bundesanwaltschaft hat lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für Zschäpe beantragt. Ihre Verteidiger-Teams plädieren dagegen auf Freispruch von den angeklagten Morden und Anschlägen.  (dpa)

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