Volksbegehren soll Mieten stoppen
Fünf Jahre lang keine Mieterhöhungen mehr in Bayern? Mithilfe der Bürger wollen die Mietervereine die Söder-Regierung zwingen, mehr für bezahlbares Wohnen zu tun
„Uns glangt’s! Mieten-Stopp in Bayern!“ – unter diesem Titel wollen Bayerns Mietervereine mit Unterstützung der SPD voraussichtlich im Oktober ein neues Volksbegehren auf den Weg bringen. Damit soll der Anstieg der Wohnkosten in vielen bayerischen Kommunen gebremst werden. „Wir betreten damit Neuland“, räumt Beatrix Zurek, Vorsitzende beim federführenden Mieterverein München, ehrlich ein. Doch die Zeit sei reif für ungewöhnliche Maßnahmen: „Es muss in Bayern endlich was passieren, damit der außer Kontrolle geratene Mietmarkt wieder in geregelte Bahnen gelenkt wird.“
Notwendig ist dafür aus Sicht der Mieter-Lobby eine aktivere Rolle der Söder-Regierung: Dort regiere bislang der Reflex, entschuldigend nach Berlin zu zeigen, wenn es um den Mieterschutz gehe. Dabei habe der Freistaat sowohl eigene Kompetenzen als auch eine „moralische Verantwortung“, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, sagt Zurek.
So sieht dies auch der Bielefelder Rechtsprofessor Franz Mayer, der nun zusammen mit seinem Kollegen Professor Markus Artz den Gesetzentwurf für das Volksbegehren ausarbeiten soll: Grundsätzlich sei im Wohnungswesen „eine Zuständigkeit auf Landesebene gegeben“, erklärt der Verfassungsrechtler. Diese sei durch den Artikel 106 der bayerischen Verfassung sogar noch untermauert: „Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung“, heißt es dort. „Das ist kein Verfassungslametta“, findet Mayer: „Das ist ein Verfassungsauftrag.“ Bayern könne also sehr wohl unabhängig vom Bund einen eigenen „Mieten-Deckel“ erlassen – oder per Volksgesetzgebung dazu gezwungen werden.
Konkret will das Volksbegehren Bestandsmieten für zunächst fünf Jahre einfrieren. Bei einem Mieterwechsel dürfe die Neumiete zudem „nicht höher als der örtliche Mietspiegel liegen“. Bei Modernisierungen sollen maximal zwei Euro pro Quadratmeter auf die Monatsmiete umgelegt werden dürfen. Neubauten sollen von Einschränkungen ausgenommen bleiben, „um nötige Investitionen zu ermöglichen“. Gelten soll der Mieten-Stopp mindestens in den 137 bayerischen Kommunen, in denen heute schon verschärfte Kappungsgrenzen gelten – in Schwaben etwa in Augsburg, Neu-Ulm und Kempten.
Dieser staatliche Eingriff in das Eigentumsrecht der Vermieter sei gerechtfertigt, „weil der Mietmarkt nicht funktioniert“, erklärt Professor Artz: „Die Wohnungsnot hat doch längst die Mitte der Gesellschaft erreicht.“ Ein Mieten-Stopp könne den Preisauftrieb zumindest dämpfen – und Zeit verschaffen, um neue Wohnungen zu bauen.
Ein Mieten-Stopp schaffe keinen zusätzlichen Wohnraum, entgegnete Bayerns Bauminister Hans Reichhart (CSU). Gesetzliche Regelungen wie die Mietpreisbremse könnten nur flankierende Maßnahmen sein: „Nur mehr Wohnungen können den Markt entlasten“, sagt er. „Wer Mieten einfriert, friert den Neubau ein“, warnt auch der FDP-Bauexperte Sebastian Körber. Dies träfe wiederum vor allem sozial Schwächere hart. Der Grundbesitzerverein „Haus & Grund“ bezweifelte zudem bereits bei einem ähnlichen Vorstoß in Berlin die rechtliche Kompetenz der Länder für einen „Mieten-Stopp“. "Lesen Sie dazu auch den Kommentar.
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