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31.07.2010

In München ist keine Raucherpolizei geplant

Zur Überwachung des Rauchverbots in der Gastronomie ist in München keine eigene Raucherpolizei geplant.

Die 60 Bezirksinspektoren würden neben ihren anderen Aufgaben auch auf die Einhaltung des Rauchverbots achten, sagte der Münchner Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle der Münchner "Abendzeitung" (Samstag). "Wir haben immer gesagt, dass wir keine eigene Raucherpolizei aufbauen."

Die Bezirksinspektoren würden ohnehin darauf achten, dass etwa die Freischankflächen vor den Gaststätten eingehalten würden. "Und wenn ein Bezirksinspektor sieht, da wird in einer Kneipe geraucht, wird er reagieren", betonte der parteilose Chef des Kreisverwaltungsreferates.

Bei 8000 Gaststätten könne die Stadt ohnehin nicht flächendeckend garantieren, dass überall nicht mehr geraucht werde. "Wichtig ist, dass wir Stichproben machen und klar wird: Die Stadt München führt Kontrollen durch, und wenn ein Wirt zulässt, dass geraucht wird, hat das für ihn Folgen", erläuterte Blume-Beyerle.

Nach seinen Angaben können bei Verstößen Bußgelder von 5 bis 1000 Euro fällig werden. "Wenn da eine kleine Eckkneipe mit einem Raucher drin ist, kann es auch mal bei einer Verwarnung bleiben", sagte Blume-Beyerle. "Anders sieht es aus, wenn ein Wirt in einer großen Gaststätte Aschenbecher aufstellt. Viele machen das ja ab 22 Uhr - das war und ist schlicht verboten. Da sind 1000 Euro nicht viel." Und es gibt noch ein schärferes Mittel: "Wenn ein Wirt partout nicht kapiert, dass er sich ans Gesetz halten muss, kann er seine Konzession verlieren."

Nach dem Volksentscheid für einen besseren Nichtraucherschutz tritt am 1. August in Bayerns Gastronomie ein striktes Rauchverbot in Kraft. Nach den umstrittenen Vollzugshinweisen des bayerischen Umweltministeriums darf aber bei privaten Feiern in Gaststätten wie Hochzeiten oder Taufen auch weiterhin gequalmt werden. dpa/lby


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