Immer wenn es nass und kalt ist, humpelt Emma beim Gassigehen. Bei sommerlicher Hitze atmet sie schwer. Emma ist der Liebling von Aurelia Hofmann - ein reinrassiger Mops, grau meliertes Fell, treuherziger Blick und total verschmust.
Doch die drei Jahre alte Hundedame ist krank. Emma leidet an Arthrose. Nur Akupunktur und Schmerzmittel ermöglichen ihr ein halbwegs erträgliches Leben. Frauchen ist überzeugt, dass das Leiden genetisch bedingt ist, und klagt auf Schadenersatz sowie Minderung gegen die Züchterin. An diesem Montag geht der Prozess vor einer Zivilkammer des Landgerichts Ingolstadt in die zweite Runde.
In erster Instanz war das Amtsgericht mit seinem Versuch einer gütlichen Einigung zwischen Hundebesitzerin und Züchterin gescheitert. Mit Engelszungen hatte der Richter auf die Kontrahenten eingeredet, 500 statt der geforderten 700 Euro Schadenersatz zu akzeptieren. Doch Frauchen bestand auf einem Gutachten, das klären soll, ob die Arthrose genetisch bedingt ist oder nicht.
Hündin Emma: Amtsgericht wies Klage ab
Die Expertise, die Hofmanns Anwalt Andreas Ackenheil "unter aller Kanone" nennt, kam jedoch zu dem Schluss, dass Emma im Wesentlichen gesund ist und die wenigen Beeinträchtigungen hinzunehmen seien. Das Amtsgericht wies die Klage ab, Hofmann ging in Berufung.
"Ich habe mich Hals über Kopf in den Hund verliebt", erinnert sich die 28 Jahre alte Krankenschwester aus Nürnberg an ihre erste Begegnung mit Emma bei der Züchterin im Sommer 2011. Erst als der Hund groß gewesen sei, habe eine Röntgenaufnahme die schlimme Diagnose Arthrose ergeben. Zwar bot die Züchterin Hofmann einen anderen Mops an. Das sei für sie aber überhaupt nicht infrage gekommen, empört sich die Besitzerin. Emma sei schließlich längst zum - wenn auch kranken - Familienmitglied geworden. Weil sich die Kontrahenten nicht einigen konnten, landete der Fall vor Gericht.
In erster Instanz sagte die Züchterin aus, alle Vorschriften eingehalten zu haben. "Vater und Mutter von Emma waren erbtauglich", versicherte sie. Vor der Übergabe an die neue Besitzerin seien alle sieben Welpen des Wurfes noch einmal vom Tierarzt untersucht und für gesund erklärt worden. Die Züchterin aus dem Raum Ingolstadt wollte vielmehr nicht ausschließen, dass Emma ihr Rückenleiden durch zu frühe Beanspruchung bekommen haben könnte - etwa durch häufiges Hüpfen aufs Sofa oder zu lange Spaziergänge mit Frauchen.
Ackenheil ist zuversichtlich, dass seine Mandantin am Montag nicht erneut unterliegt: "Ich hoffe, dass sich das Berufungsgericht ernsthaft mit der Materie befasst." Der Anwalt kann sich gut vorstellen, dass die Kammer eine Wertminderung bei Emma sieht und Hofmann einen Teil des Kaufpreises in Höhe von 1400 Euro erstattet bekommt. Womöglich ist aber das Landgericht wie schon die Vorinstanz auf einen Vergleich der Parteien aus.
Vor dem Gerichtsgebäude könnte es jedenfalls Montagfrüh tierisch zugehen. Emmas Frauchen will erfahren haben, dass die Mopsfreunde Ingolstadt mit ihren Hunden erscheinen, um die Klägerin zu unterstützen. In den Sitzungssaal dürfen freilich weder Emma noch ihre Artgenossen mitkommen.
Der nächste Prozess um Schadenersatz für einen humpelnden Mops lässt indessen nicht lange auf sich warten. Am 19. August wird über eine weitere Klage gegen Emmas Züchterin vor dem Amtsgericht Ingolstadt verhandelt. Wieder geht es um einen angeblich genetischen Defekt einer Mopshündin aus dem nächsten Wurf von Emmas Eltern. AZ/dpa