Mann bringt Ehefrau um und muss Jahre hinter Gitter
Erst schlägt die Frau ihren Mann, dann rastet der aus und erstickt das Opfer. Auch Eifersucht ist im Spiel, weil die Frau eine E-Mail von einem anderen Mann bekommen hatte.
Für den Totschlag an seiner Ehefrau muss ein Mann jahrelang hinter Gitter. Das Landgericht Ingolstadt verurteilte den 32-Jährigen am Freitag zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft. Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die 17 Jahre ältere Frau am 2. Januar umgebracht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer neun Jahre Haft wegen Totschlags gefordert, der Verteidiger fünf Jahre wegen Totschlags in einem minderschweren Fall.
Tatsächlich ging das Schwurgericht von einem minderschweren Fall des Totschlags aus. Der Angeklagte sei am Tattag von seiner Frau wiederholt geschlagen und beleidigt worden, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Bösl in seiner Urteilsbegründung. Zuvor habe der Mann die 48-Jährige auf eine verfängliche Nachricht angesprochen, die ihr ein anderer Mann geschickt hatte. Die Frau war in der Ehe der bestimmende Part, sie habe den deutlich jüngeren Mann erniedrigt.
Er verliert die Kontrolle, packt sie, drückt sie zu Boden und schlägt zu
Nach Überzeugung des Gerichts wurde der Ehemann bei der Tat zum ersten Mal gewalttätig zu seiner Frau. Er verlor die Kontrolle, packte sie, drückte sie zu Boden und schlug ihr mehrmals mit einem Gegenstand auf den Kopf. Als sie weiter schrie, hielt er ihr im Bad der Wohnung in Denkendorf bei Eichstätt ein Kleidungsstück auf Mund und Nase. Danach drückte er seine Frau so lange an sich, bis sie das Bewusstsein verlor und erstickte. Der Mann habe mit dem Tod des Opfers gerechnet, begründete Bösl den Schuldspruch. "Vorsätzliches Handeln liegt also auf der Hand und ist für jeden ersichtlich."
Zugunsten des gebürtigen Algeriers wertete das Gericht dessen Reue und Geständnis. Schrecklich sei die Tat vor allem für den gemeinsamen Sohn des Paares, sagte Bösl. "Sie haben Ihrem Sohn eine massive Bürde für den weiteren Lebensweg auferlegt. Sein geliebter Vater hat seine geliebte Mutter getötet." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa/lby
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