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  3. Inhofer-Prozess: Der Showdown findet hinter verschlossenen Türen statt

Inhofer-Prozess
11.08.2015

Der Showdown findet hinter verschlossenen Türen statt

Eingerahmt von seinen Anwälten betritt August Inhofer (Mitte) zum Auftakt des Prozesses das Justizgebäude.
Foto: Bernhard Weizenegger

Das Strafverfahren gegen die Möbelhaus-Chefs ist jetzt in seiner wichtigsten Phase. Doch der große Showdown findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Für die Chefetage des Sendener Möbelhauses Inhofer sind es die entscheidenden Stunden in ihrem Prozess. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger sperren sich am Dienstagnachmittag im Gerichtssaal ein, um unter Ausschluss der Öffentlichkeit über den Fortgang des Strafverfahrens zu sprechen. Die Familie wartet gespannt draußen.

Zwei Ergebnisse sind denkbar: Gibt es keine Einigung, geht der Prozess weiter mit Zeugenbefragungen. Termine bis in den September sind anberaumt. Können sich die Prozessbeteiligten einigen, kommt es also zum sogenannten Deal, wird das Verfahren erheblich abgekürzt.

Knackpunkt des Gesprächs ist die Höhe der Strafen. Angeklagt ist die ganze Führungsriege des Unternehmens: Seniorchef und Firmengründer August Inhofer, 79, sein Bruder Karl, 81, dessen Sohn Edgar, 50, sowie August Inhofers Schwiegersohn Peter Schorr, 42. Den vier Männern wird vorgeworfen, 47 Verkäufer und zwei Aufmaßnehmer als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben. Auf diese Weise sollen sie laut Anklage Sozialabgaben und Steuern hinterzogen haben. Fiskus und Rentenversicherung beziffern den Schaden auf rund 3,65 Millionen Euro. Bei einer solchen Summe stehen grundsätzlich Gefängnisstrafen ohne Bewährung im Raum. Doch in diesem Fall wird es vor allem für Edgar Inhofer eng. Er ist der operative Geschäftsführer des Möbelhauses, bei ihm sieht die Staatsanwaltschaft die Hauptschuld.

Die Voraussetzungen für eine Verfahrensabsprache sind aber geschaffen. Das Gericht hatte mittags die Karten auf den Tisch gelegt und eine Einschätzung abgegeben: Die Vorwürfe der Umsatz- und Lohnsteuerhinterziehung fallen gegenüber dem Vorwurf des Sozialabgabenbetrugs nicht ins Gewicht. Dem Fiskus sei durch den Arbeitgeber kein echter Schaden entstanden, denn die selbstständigen Verkäufer hätten Umsatzsteuer gezahlt. Das Steuerverfahren wird wohl eingestellt.

Angeklagt sind Fälle bis zurück ins Jahr 1999

Bezüglich des Sozialabgabenbetrugs soll die Anklage nach Ansicht der 10. Strafkammer auf Fälle nach dem 1. Januar 2007 beschränkt werden, weil in dieser Zeit der größte Teil des Schadens entstanden sei. Angeklagt sind Fälle bis zurück ins Jahr 1999. Neun angebliche Fälle der Scheinselbstständigkeit sind nach Ansicht der Richter „grenzwertig“. Sie würden bei einer Verurteilung nicht zum Tragen kommen.

Die angeblich hinterzogenen Steuern von rund 1,5 Millionen würden somit gänzlich entfallen. Von ursprünglich 1,8 Millionen Euro nicht gezahlten Sozialabgaben aus der Anklage würden nach Angaben des Gerichts 1,03 Millionen übrig bleiben.

Mehr als zwei Stunden dauern die Verhandlungen am Nachmittag. Ein Ergebnis gibt es noch nicht. Am Ende könnte aber stehen, dass das Gericht den Angeklagten Strafen von maximal zwei Jahren zur Bewährung in Aussicht stellt, wenn sie gestehen. Keiner müsste dann ins Gefängnis.

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