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  3. Inhofer-Prozess: Wenn der Staatsanwalt Firmen gefährdet

Inhofer-Prozess
18.09.2015

Wenn der Staatsanwalt Firmen gefährdet

Eingerahmt von seinen Anwälten betritt August Inhofer (Mitte) das Justizgebäude.
Foto: Archivbild, Bernhard Weizenegger

Bei Ermittlungen gegen Unternehmen ist Augenmaß gefragt. Im Fall Inhofer ist die Anklage hart eingestiegen. Jetzt schrumpfen die Vorwürfe. Ist sie übers Ziel hinausgeschossen?

In feierlichen Reden wird die bayerische Justiz gern als wichtiger Standortfaktor für Wirtschaftsansiedlungen genannt. Firmen, so heißt es dann oft, ließen sich gern dort nieder, wo Rechtssicherheit herrscht. Dass die Justiz in manchen Fällen auch ein Standortrisiko sein kann, wird zurzeit im Inhofer-Prozess deutlich.

Zu Beginn des Ermittlungsverfahrens hatte die Augsburger Staatsanwaltschaft die große Keule ausgepackt: große Razzia Ende 2012 in dem Sendener Familienunternehmen. U-Haft für zwei Mitglieder der Geschäftsleitung. Dann eine umfangreiche Anklage gegen die vier Firmenchefs. Systematisches Sozialdumping mit Scheinselbstständigen und Steuerhinterziehung wird ihnen vorgeworfen. Der angebliche Schaden: 3,65 Millionen Euro.

Anklage schrumpft immer weiter

Seit 27. Juli läuft der Prozess. Und die bisher acht Verhandlungstage haben Interessantes ergeben: Die Anklage schrumpft immer weiter. Für ein systematisches Sozialdumping gibt es keine Anhaltspunkte. Die Beschäftigung freier Handelsvertreter als Verkäufer war im Zeitraum zwischen 1999 und 2011 offenbar branchenüblich. Ein tatsächlicher Schaden dürfte hauptsächlich bei der Rentenversicherung entstanden sein und er wird wohl am Ende unter einer Million Euro liegen.

Es wird gemunkelt, dass die Angelegenheit die Firma Inhofer einen zweistelligen Millionenbetrag gekostet hat. Alle fehlenden Abgaben wurden inklusive Zinsen nachbezahlt. Für die Freilassung des Geschäftsführers Edgar Inhofer aus der U-Haft waren zwei Millionen Euro Kaution fällig. Notwendige Investitionen in die Firma wurden deshalb verschoben. Nun ist das Möbelhaus Inhofer ein erfolgreiches und kerngesundes Familienunternehmen. Zum Glück. Eine andere Firma wäre an solchen Kosten womöglich zugrunde gegangen.

Bauchlandung für die Staatsanwaltschaft

Angesichts der Fakten drängt sich die Frage auf, ob die Staatsanwaltschaft mit sorgfältigeren Ermittlungen eine derartige Bauchlandung hätte vermeiden können. Von den angeblich 49 Scheinselbstständigen aus der Anklage werden zum Beispiel sicher einige wegfallen, weil eine Scheinselbstständigkeit schlicht nicht vorlag. Ein anderes Beispiel vom Donnerstag: In der Anklage hat die Staatsanwaltschaft die hinterzogene Umsatzsteuer auf 1,09 Millionen Euro beziffert. Eine Steuerfahnderin kam gestern nur noch auf drei Fälle mit einem Schaden von rund 84000 Euro. Von rund 720000 Euro hinterzogener Lohnsteuer ließ die Finanzbeamtin 130000 Euro übrig.

Diese Zahlen haben die 10. Strafkammer veranlasst, noch einmal eine Art Zwischenfazit zu ziehen. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Natale drängte die Staatsanwaltschaft erneut, die Vorwürfe der Steuerhinterziehung fallen zu lassen, weil sie gegenüber dem Vorwurf des Sozialabgabenbetrugs nicht ins Gewicht fielen. „Das Ganze verpufft möglicherweise im Nichts und dürfte zumindest auf ein überschaubares Häufchen zusammenschrumpfen“, so Natale wörtlich.

Doch bisher hat sich die Staatsanwaltschaft im Inhofer-Verfahren sehr unkooperativ gezeigt. Sie will zumindest den Möbelhaus-Geschäftsführer Edgar Inhofer unbedingt hinter Gittern sehen. Nach der bisherigen Beweisaufnahme dürfte ein solches Urteil aber keinesfalls mehr zustande kommen.

Angesichts dieser Fakten erscheint das Verhalten der Staatsanwaltschaft im Fall Inhofer ein wenig irrational. Zumal zum Beispiel im Jahr 2010 ein ganz ähnliches Verfahren gegen ein Unternehmen aus dem Großraum Augsburg gegen eine hohe Geldbuße eingestellt wurde. Fragt man verschiedene Rechtsanwälte, die ihre Kanzleien nicht im Großraum Augsburg haben, bekommt man in leichten Variationen immer dieselbe Antwort: Es ist doch bekannt, dass die Augsburger Staatsanwaltschaft oft übers Ziel hinausschießt. Bleibt die Frage: Ist das so? Und wenn ja, warum?

Urteil soll Mitte Oktober fallen

Justiz-Insider wollen beobachtet haben, dass in letzter Zeit einige Strafkammern des Landgerichts Augsburg Anklagen der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft nicht zur Hauptverhandlung zulassen. Denn die Richter halten es in diesen Fällen nicht für wahrscheinlich, dass es zu einer Verurteilung kommt. Auch von anderen Scharmützeln ist die Rede. Erst gestern hat die 2. Strafkammer zum Beispiel ein Untreue-Verfahren platzen lassen, weil die Beweisaufnahme zahlreiche Unzulänglichkeiten in den Ermittlungen ans Licht gebracht hat. Die Vorsitzende Richterin Dorothee Singer hat Staatsanwalt Karl Pobuda mit umfangreichen Nachermittlungen beauftragt.

Für die Familie Inhofer hat all das keine Bedeutung mehr. Ihr Urteil soll spätestens Mitte Oktober fallen.

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