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20.05.2003

Innere Sicherheit und ein interner Zwist

Innenminister halten zusammen,auch über Parteigrenzen hinweg. Das hat Tradition in Deutschland. Und eshat gute Gründe: Wer Bedrohungen der inneren Sicherheit effektiv begegnenwill, sollte internen Zwist vermeiden. Nach diesem Prinzip handeln auchGünther Beckstein (CSU) und Otto Schily (SPD). Sogar den hitzköpfigen,ultra-rechten Hamburger Innensenator Schill haben sie ­ wenn auchzähneknirschend ­ in ihre Front gegen internationalen Terrorismus undorganisierte Kriminalität integriert.

Und jetzt wird ihnen im bayerischenLandtagswahlkampf sogar eine geheime Absprache nachgesagt: Angeblich imEinvernehmen mit Schily soll Beckstein mit seiner CSU-Mehrheit in Bayerndas bisher weitreichendste Gesetz zur Telefonüberwachung durchsetzen. Dererste Versuch einer Gruppe von CSU-Hardlinern im Landtag, eineentsprechende Änderung des Polizeiaufgabengesetzes noch vor der Wahldurchzudrücken, ist ziemlich kläglich gescheitert.

Binnen weniger Tagehatte sich breiter Protest gegen das "Abhörgesetz" formiert. Nach einigemHin und Her legte Fraktionschef Alois Glück, der den Entwurf nicht mitunterzeichnet hatte, das Vorhaben auf Eis. Im Wahlkampf, so Glück, seieine differenzierte Diskussion nicht möglich. Gleichzeitig aber kündigteer an, dass seine Fraktion nach der Wahl einen neuen Versuch startenwerde. Für die Opposition im Münchner Maximilianeum ist es jetzt erstrecht ein Wahlkampfthema.

Das neue Gesetz soll der Polizei gestatten,nicht nur zum Zweck der Strafverfolgung, sondern schon zur Gefahrenabwehr­ also vorsorglich und ohne konkreten Verdacht auf eine bereits begangeneStraftat ­ Telefone, Handys und alle anderen elektronischenKommunikationsmittel abzuhören. Sie soll dies unter bestimmten Umständenbis zu drei Tage lang ohne Zustimmung eines Richters tun dürfen.Rücksichten auf Berufsgeheimnisträger oder Berufsgruppen mitZeugnisverweigerungsrecht soll es dabei, anders als im Bereich derStrafverfolgung bisher üblich, nicht geben.

Damit brachte die CSU nichtnur Grüne und SPD im Landtag gegen sich auf, sondern auch einflussreicheVerbände. Ärzte, Anwälte, Priester, Journalisten und Verlegerprotestierten gegen eine Einschränkung demokratischer Grundrechte. Ihrebange Frage lautet: Wer sollte sich künftig noch einem Anwalt, Arzt oderJournalisten anvertrauen, wenn die Möglichkeit besteht, dass Telefonateabgehört werden? Auch der Datenschutzbeauftragte der Staatsregierung,Reinhard Vetter, meldet in einigen Details Bedenken an.

Der Katalogdrohender Straftaten, die eine Telefonüberwachung rechtfertigen können,umfasse weit mehr als Mord, Terror oder andere schwere Verbrechen. DieGrenzen für die Telefonüberwachung, so kritisiert Vetter, "sind weder engnoch genau bestimmt". Praktiker bei der Polizei begegnen diesen Bedenkenmit dem Argument, ohne das Instrument der Telefonüberwachung in vielenSituationen nur die kleinen, nicht aber die "großen Fische" fangen zukönnen.

Der Straftatenkatalog müsse schon deshalb auch Betäubungsmittel-oder Waffengesetz beinhalten, weil man häufig nur so an terroristischeNetzwerke oder konspirative Banden herankomme, die sich nicht selten überRauschgift- oder Waffenhandel finanzieren. Man könnte von einer"Al-Capone-Theorie" sprechen: Wenn wir ihn schon nicht mit der Waffe inder Hand erwischen, dann schnappen wir ihn eben bei einerSteuerhinterziehung.

SPD hat noch Klärungsbedarf

Zum Paradethema wird derStreit um die Telefonüberwachung für die Grünen. Sie wollen ein breitesNetzwerk gegen die Ausweitung der Telefonüberwachung knüpfen. Die CSU willfürs Erste nicht mehr groß darüber reden. Und die SPD hat nochKlärungsbedarf. Seit einem Auftritt Becksteins im Presseclub in Nürnbergmacht das Gerücht die Runde, er wäre sich mit Schily einig. Becksteinhatte gesagt: "Einer muss schlielich der Wellenbrecher sein." VomBundesinnenministerium war dazu bisher keine Stellungnahme zu erhalten

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