Integrationsgesetz teils verfassungswidrig: Ein Dämpfer für die CSU
Das bayerische Integrationsgesetz, das die CSU 2016 gegen alle Widerstände im Landtag durchdrückte, ist in einigen wesentlichen Punkten verfassungswidrig. Ein Kommentar.
Die CSU, die im Jahr 2016 im Freistaat noch mit absoluter Mehrheit regierte, ist mit ihrem bayerischen Integrationsgesetz übers Ziel hinausgeschossen. Für ihre Sturheit und ihren Eigensinn hat die Partei vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof jetzt die Quittung bekommen. Das ist eine ziemliche Schlappe. Eine Niederlage auf breiter Front aber ist die Entscheidung dennoch nicht.
Im Kern haben die Verfassungsrichter nämlich nur einen altbekannten Grundsatz bekräftigt: dass der Staat, wenn er Grundwerte verteidigt, nicht selbst gegen Grundwerte verstoßen darf. Im konkreten Fall heißt das, dass die Meinungsfreiheit nicht dadurch geschützt werden kann, dass Andersdenkende zwangsweise in Grundkurse für demokratische Gesinnung gesteckt werden, oder dass Rundfunkanstalten nicht dazu verpflichtet werden dürfen, in ihren Programmen ein staatlich festgelegtes Verständnis von "Leitkultur" zu propagieren.
Bayerisches Integrationsgesetz teils verfassungswidrig
Verfassungswidrig ist das Gesetz nur wegen dieser beiden Punkte. Der Rest ist mit der Verfassung vereinbar. Das gilt auch für den umstrittenen Begriff der "christlich-abendländischen Kultur" – sofern er nicht als Kampfbegriff gegen andere Religionen oder Anschauungen missbraucht wird.
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