Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Interaktive Karte: Was das neue Müll-Gesetz für die Bürger bedeutet

Interaktive Karte
02.04.2017

Was das neue Müll-Gesetz für die Bürger bedeutet

Der Bundestag hat ein neues Verpackungsgesetz verabschiedet.
Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild)

Der Bundestag hat nach langen Verhandlungen ein Gesetz erlassen, das die Entsorgung von Verpackungsmüll neu regelt. Ein Überblick über die Änderungen.

Nach langem Hin und Her hat der Bundestag diese Woche ein neues Verpackungsgesetz verabschiedet. Es regelt zum einen, wie Verpackungen in Zukunft entsorgt werden sollen, zum anderen geht es auch um Mehrweg- und Einwegflaschen. Es tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Wir erklären in einem Überblick, was das Gesetz für die Haushalte bedeutet.

Was ändert sich mit dem neuen Gesetz für die Bürger?

Der Verbraucher wird am ehesten im Supermarkt merken, dass das neue Verpackungsgesetz in Kraft ist. Denn dort wird in Zukunft an den Regalen stehen, ob Getränke in Einweg- oder Mehrwegflaschen abgefüllt sind. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe werden momentan etwa 45 Prozent der Getränke in Mehrwegflaschen gefüllt. Am niedrigsten ist die Quote bei Säften und Nektaren. Dort beträgt sie weniger als zehn Prozent. Das neue Verpackungsgesetz schreibt vor, dass 70 Prozent der Getränke in Mehrwegflaschen abgefüllt werden. Das soll zur Müllvermeidung beitragen. Denn Einwegflaschen werden – auch nach der Rückgabe am Pfandautomaten – entsorgt. Im Gesetz steht außerdem, dass ein Flaschenpfand auf Säfte und Nektare eingeführt wird. Sie waren bisher pfandfrei.

Gibt es Änderungen bei der Müllentsorgung?

Nicht wirklich. Allerdings war das einer der wichtigsten Streitpunkte im Vorfeld. Ursprünglich war geplant, deutschlandweit eine Wertstofftonne einzuführen. Dort sollten alle Dinge aus Plastik und Metall entsorgt werden können. Bisher dürfen in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne nur Verpackungen. Ist aber der Kochtopf oder der Blumentopf kaputt, muss er im Hausmüll entsorgt oder auf den Wertstoffhof gebracht werden. Siegfried Kreibe vom Umweltforschungsinstitut bifa in Augsburg sagt, Untersuchungen hätten gezeigt, dass Verbraucher diese Unterscheidung meist nicht vornehmen. Sie werfen alles in die Gelbe Tonne.

Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe wäre ein weiterer Vorteil der Tonne gewesen, dass sie abgeholt wird. Müssen Bürger ihren Müll selbst zum Wertstoffhof fahren, sei die eingesammelte Menge meist kleiner. Das kann auch Kreibe bestätigten. Dafür könne das am Wertstoffhof gesammelte Plastik besser wiederverwertet werden, da es meist sortenreiner sei, ergänzt er. In der Region handhabt jeder Landkreis es anders, ob er den Verpackungsmüll abholt oder von den Bürgern zum Wertstoffhof bringen lässt. In manchen deutschen Städten und Landkreisen, etwa Aurich in Niedersachsen, Hamburg oder Köln, wurde die einheitliche Wertstofftonne eingeführt. Das Gesetz lässt es Kommunen frei, ob sie sich auch dafür entscheiden wollen.

Was spricht gegen eine einheitliche Wertstofftonne?

Die Entsorgung des Plastikmülls, der im Gelben Sack landet, wird von der Industrie bezahlt. Sie entrichtet einen bestimmten Beitrag, der auf der Grundlage der von ihr produzierten Verpackungen berechnet wird, an ein sogenanntes Duales System – etwa den Grünen Punkt. Das sammelt dafür den Müll ein, sortiert und recycelt ihn. Würde nun alles aus Plastik oder Metall in eine Tonne geworfen, wäre die sehr viel schneller voll – auch das Sortiervolumen wäre deutlich höher. Damit würden die Kosten steigen, so erklärt es Norbert Völl, Pressesprecher beim Grünen Punkt. Weil der Müll allerdings nicht nur aus Verpackungsmüll bestünde, ist strittig, wer die höheren Kosten getragen hätte.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Dazu kommt, dass die Kommunen mit dem Verkauf von Wertstoffen Geld verdienen. Diese Einnahmen brächen weg. Der Bayerische Landkreistag sagt, es hätte eine Gebührensteigerung von bis zu 30 Prozent gedroht. Die Wertstofftonne ist auch daran gescheitert, dass sich Kommunen und Privatwirtschaft nicht einigen konnten, wem der Müll gehört und wer daran Geld verdienen darf. Die Deutsche Umwelthilfe und auch Verbraucherschützer Heldt kritisieren die Entscheidung, keine einheitliche Wertstofftonne einzuführen, scharf. Denn so bleibt die Entsorgung von Metall und Plastik für den Bürger undurchschaubar.

Was genau bedeutet die Erhöhung der Recyclingquoten, die das Gesetz vorschreibt?

Im Jahr 2014 produzierte Deutschland 17,8 Millionen Tonnen Verpackungsmüll – ein Spitzenwert in Europa. Dazu zählen Glas, Metall, Papier und Plastik. Insgesamt werden 97,6 Prozent der Verpackungen wiederverwertet, allerdings nur etwas mehr als 71 Prozent stofflich. Das heißt, dass aus dem alten Material neue Produkte werden. Der Rest wird verbrannt. Bei verschiedenen Stoffen ist die Wiederverwertungsquote unterschiedlich. Die Quoten bei Glas und Papier seien recht gut, erklärt Siegfried Kreibe– mit dem neuen Gesetz sollen sie auf 90 Prozent angehoben werden. Der Knackpunkt seien Kunststoffe.

Dort schreibt das Gesetz bisher eine Recyclingquote von 36 Prozent vor. Sie soll bis 2022 auf 63 Prozent erhöht werden. Rein technisch sei das kein Problem, weil die Sortieranlagen schon jetzt sehr genau trennen können, sagt Kreibe. Weil aber nur die 36-Prozent-Quote bezahlt wird, erfüllen sie auch nur die. Inzwischen gibt es laut Kreibe gute Verfahren, um Kunststoffe zur recyceln. Die Frage ist, ob die Hersteller das Recyclingplastik verwenden. Das hänge vom Rohölpreis ab. Sei der niedrig, lohne sich die Herstellung von Neuplastik mehr als das Recycling.

Lesen Sie dazu auch: Es wird einfacher, Müll zu entsorgen

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.