Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Bayern: Jäger dürfen bei der Jagd auf Sauen keine Nachtzielgeräte einsetzen

Bayern
02.09.2015

Jäger dürfen bei der Jagd auf Sauen keine Nachtzielgeräte einsetzen

Bei der Jagd auf Tiere sind sogenannte Nachtzielgeräte nicht mehr erlaubt.
Foto: Alexander von Düren - Fotolia

Rund 30 bayrische Kreisjägergruppen haben eine Niederlage erlitten. Bei der Jagd auf Schwarzwild dürfen Jäger keine Nachtzielgeräte einsetzen.

Der Einsatz von Nachtzielgeräten zur Jagd auf Schwarzwild widerspricht dem Waffenrecht. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die Anträge von rund 30 bayerischen Kreisjägergruppen abgelehnt, die Geräte in sogenannten Problemregionen einsetzen zu können. Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (CSU) hatte die „militärischen Hilfsmittel“ im Kampf gegen die rasant wachsende Zahl von Wildschweinen erlaubt, eine waffenrechtliche Genehmigung stand jedoch noch aus.

Bayerische Jagdverband gegen Nachtzielgeräte bei der Jagd

Das Ministerium äußerte sich gestern in einer Stellungnahme gegenüber unserer Zeitung nur kurz. Es bestätigte die Ablehnung, betonte aber auch: „Die Antragsteller prüfen unserer Kenntnis nach derzeit, ob sie gegen die Bescheide Widerspruch einlegen werden.“

Der Präsident des Bayerischen Jagdverbandes (BJV), Jürgen Vocke, hat sich stets klar gegen den Einsatz von Nachtzielgeräten ausgesprochen. Über die jetzige Entscheidung des Bundeskriminalamts sei er „dankbar“, sagte Vocke. Eine großzügige Freigabe des Nachtzielgerätes widerspreche den Grundsätzen der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes, weil durch die Intensivierung der Nachtjagd keine Rücksicht mehr auf die Ruhebedürftigkeit der Tiere genommen werde. „Wir erreichen damit nur das Gegenteil – die Schäden in der Land- und Forstwirtschaft werden zunehmen.“

Landwirte sollen enger mit Jägern und Revierinhaber arbeiten

Vocke wies zudem darauf hin, dass Nachtzielgeräte seit Jahren strengstens verboten seien und nur von Sondereinsatzkommandos der Polizei und der Bundeswehr verwendet werden dürfen. Der BJV-Präsident appelliert vielmehr an die Landwirtschaft, bei der Schwarzwild-Bejagung enger mit den Jägern und Revierinhabern zusammenzuarbeiten. „Wir brauchen dringend Schusschneisen in den großen Maisfeldern, um den Wildschwein-Abschuss zu erleichtern.“

Markus Peters, stellvertretender Pressesprecher des Bayerischen Bauernverbandes, sagte unserer Zeitung, der Einsatz von Nachtzielgeräten sei bei der Schwarzwildstrategie nur ein Teil der Lösung. „Wir halten ihn nach wie vor für richtig und wichtig.“ Bisher fehle eine Begründung des Bundeskriminalamts, warum die Anträge abgelehnt wurden. Trotz der hohen Abschusszahlen vermehren sich die Schwarzkittel weiter, sodass es vielerorts Konflikte zwischen Landwirten und Jägern gibt.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.