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Jahresbericht
06.12.2011

Kritik des Rechnungshofs: Bayern muss jetzt Schulden abbauen

In falschen Gewässern: Der Oberste Bayerische Rechnungshof kritisiert unter anderem, dass die Wasserschutzpolizei (hier bei Beilngries) unentgeltlich Aufgaben des Bundes übernimmt.
Foto: Foto: imago

Der Rechnungshof sieht Bayern beim Abbau der Verbindlichkeiten allenfalls am Anfang. Bei der Pro-Kopf-Verschuldung verliert das Land seinen Spitzenplatz

Die Bayerische Staatsregierung rühmt sich seit Jahren ihrer soliden Finanzpolitik. Doch ausgerechnet dem Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) gehen die Sparanstrengungen nicht weit genug: Angesichts eines „Geldregens“ von zusätzlich 3,5 Milliarden Euro in diesem Jahr seien 250 Millionen Euro Schuldentilgung nur ein bescheidener Anfang, kritisiert ORH-Präsident Heinz Fischer Heidelberger: „Ich hätte mir doch etwas mehr Eifer beim Schuldenabbau gewünscht.“

In ihrem Jahresbericht kritisieren die Kassenprüfer zudem, dass trotz des Festhaltens am ausgeglichenen Haushalt die Verschuldung des Freistaats auch in diesem Jahr weiter ansteigt – auf fast 34 Milliarden Euro. Grund dafür sei eine „Spezialität des bayerischen Haushaltsrechts“: So können nicht genutzte Kreditermächtigungen aus der Vergangenheit als „Rücklage“ verbucht werden, obwohl es sich dabei nicht um ein Guthaben, sondern allein um die Berechtigung zum Schuldenmachen handelt.

Fast 3,5 Milliarden Euro als Manövriermasse

Fast 3,5 Milliarden Euro solcher „aufgeschobenen Kreditermächtigungen“ standen 2010 in Bayerns Kassenbuch – eine Manövriermasse, die jederzeit ohne Genehmigung des Landtags völlig legal wieder mit neuen Krediten aufgefüllt werden kann – ohne formaljuristisch den Grundsatz des Verzichts auf Neuverschuldung zu brechen.

Ohnehin hat Bayern laut Statistischem Landesamt wegen der Landesbank-Rettung den Spitzenplatz mit der niedrigsten Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland verloren: Mit 2443 Euro stand jeder Bürger Bayerns Ende 2010 rechnerisch in der Kreide – beim Spitzenreiter Sachsen sind es nur 2136 Euro. Mehr Kontrolle durch den Landtag verlangt der Rechnungshof auch bei staatlichen Bürgschaften und Garantien – für die letztlich der Steuerzahler einstehen muss.

Das Parlament soll mehr kontrollieren dürfen

Insgesamt haftete der Freistaat Ende 2010 für stolze 11,6 Milliarden Euro – davon 1,625 Milliarden Euro für die Bayerische Landesbank. Darüber hinaus hat die Staatsregierung noch einen „Ermächtigungsrahmen“ für Bürgschaften über 4,2 Milliarden Euro, der ohne Zustimmung des Landtags genutzt werden kann. Hier sei deutlich mehr parlamentarische Kontrolle nötig, findet der Rechnungshof.

Zum wiederholten Mal prangerte der ORH auch Defizite bei der Steuereintreibung in Bayern an: So mussten Kleinunternehmer statistisch nur alle hundert Jahre mit einer Prüfung durch das Finanzamt rechnen, was Einnahmeausfälle im zweistelligen Millionenbereich nach sich ziehe.

Milliardenverlust weil Finanzbeamte und Steuerfahnder fehlen

Deutlich gravierender sind laut ORH jedoch die Folgen des nicht geahndeten Umsatzsteuerbetrugs: Weil Finanzbeamte und Steuerfahnder fehlen, geht nach Expertenschätzungen dem bayerischen Fiskus jährlich ein Milliardenbetrag durch die Lappen. Der mangelhafte Steuervollzug in Bayern sei „ein handfester Skandal“, findet SPD-Haushaltsexperte Volkmar Halbleib. Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) wollte die Kritik des Rechnungshofes inhaltlich nicht kommentieren: „Bayern ist in Deutschland das Land mit den solidesten Staatsfinanzen“, teilte er schlicht mit.

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